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Beiträge an Körperschaften für Aus- und Weiterbildung des Gesundheitspersonals
LPA - Körperschaften und öffentliche oder private Einrichtungen können für ihre Initiativen zur Grund- und Fachausbildung sowie zur Weiterbildung um Landesbeiträge ansuchen. Die Gesuche sind innerhalb 28. Februar 2005 im Landesamt für Ausbildung des Gesundheitspersonals in Bozen einzureichen.
Das Land fördert gemäß Landesgesetz Nr. 14 von 2002 Lehrgänge für die Ausbildung, Spezialisierung, Fortbildung und Umschulung des Gesundheitspersonals. Um im laufenden Jahr 2005 in den Genuss eines Landesbeitrags zu kommen, sind die entsprechenden Ansuchen innerhalb 28. Februar 2005 im Landesamt für Ausbildung des Gesundheitspersonals, Freiheitsstraße 23, in Bozen einzureichen. Dort liegen auch die Gesuchsvordrucke auf. Mehr Informationen dazu werden unter der Telefonnummer 0471 411611 erteilt. Die Formulare können auch im Internet herunter geladen werden und zwar unter www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/2305.SAN