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LR Theiner begrüßt Referenden zum Gesetz über künstliche Befruchtung

(LPA) Das Verfassungsgericht in Rom hat heute (13. Jänner) vier von fünf beantragten Referenden zum Staatsgesetz über die künstliche Befruchtung zugelassen. Abgelehnt wurde lediglich jenes, das die Abschaffung des gesamten Gesetzes zum Inhalt gehabt hätte. Gesundheitslandesrat Richard Theiner begrüßt die Entscheidung des Gerichts, da das Gesetz viele kinderlose Paare in Südtirol vor große Probleme stellt.

Das italienische Gesetz über die künstliche Befruchtung sei das restriktivste in ganz Europa, erklärt der Gesundheitslandesrat. Er begrüße daher die Zulassung der Referenden, da das Gesetz in seiner heutigen Fassung auch Südtiroler Paare, die kinderlos geblieben sind, dazu zwinge, ins Ausland zu gehen um dort kostspielige und anstrengende Eingriffe durchführen zu lassen. "Wir haben in Südtirol sehr gute Fachkräfte auf dem Gebiet der künstlichen Befruchtung", erklärt Theiner. "Sie werden aber durch die restriktive staatliche Regelung in ihrer Arbeit sehr stark eingeschränkt."

Die heute vom Verfassungsgericht zugelassenen vier Referenden haben nicht die vollständige Aufhebung des Gesetzes zur künstlichen Befruchtung zum Inhalt, sondern beschränken sich darauf, bestimmte problematische Artikel aufzuheben.

So zeigt sich auch Primar Bruno Engl, der in Bruneck das Zentrum für künstliche Befruchtung leitet, erfreut über die Zulassung der Referenden. "Eine Regelung der künstlichen Befruchtung ist notwendig und richtig", so Primar Engl. "Allerdings sind unsere Patientinnen aufgrund der strengen gesetzlichen Regelung in Italien höheren Belastungen und folglich auch höheren Risiken ausgesetzt. Auch der Schutz der Frau ist ein wichtiges Anliegen der Medizin", so Engl.

Und auch der internationale Trend zeigt in eine andere Richtung. So werden die Regelungen der künstlichen Befruchtung in der Schweiz und in Deutschland, die bereits heute weniger einschneidend sind als jene in Italien, zur Zeit auf mögliche Erleichterungen hin überprüft.

chr

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