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Befristete Aufnahme in den Landesdienst: Ansuchen bis zum 15. Januar 2005

LPA - Wer vorübergehend in der Landesverwaltung arbeiten möchte, muss in die Rangordnungen für das entsprechende Berufsbild eingetragen sein. Um Eintragung in diese Rangordnungen kann bis 15. Januar 2005 im Landesamt für Personalaufnahme angesucht werden.

Wer an einer befristeten Aufnahme in den Landesdienst interessiert ist, kann noch bis zum 15. Januar 2005 um Eintragung in die verschiedenen Rangordnungen ansuchen. Die Gesuche um Eintragung in die Rangordnungen der verschiedenen Berufsbilder (Raumpfleger/in, Schulwart/in, Sekretariatsassistent/in, Verwaltungsinspektor/in usw.) sind im Amt für Personalaufnahme in der Landesabteilung Personal, Bozen, Rittnerstraße 13, einzureichen. Die diesbezügliche Gesuchsvorlage ist im Südtiroler Bürgernetz zu finden (www.provinz.bz.it/Personal/formulare_d.htm). Außerdem ist sie im Amt für Personalaufnahme auf. Das zuständige Landesamt erteilt auch alle weiteren Informationen - unter anderem über die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen (Tel.: 0471/412244/412192).

jw

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