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Rentenbeträge für Invaliden und Blinde angehoben
LPA - Zivilinvaliden, Zivilblinde und Taubstumme können im Jahr 2005 mit höheren Zuwendungen rechnen. Die Landesregierung hat die Anhebung der Rentenbeträge beschlossen. Die Januarrente wird am 17. Januar ausbezahlt.
Die Landesregierung hat im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Höhe der Renten und Ergänzungszulagen für Zivilinvaliden, Blinde und Taubstumme für das Jahr 2005 neu festgelegt.Mit Wirkung 1. Januar 2005 erhalten die Anspruchsberechtigten demnach um 1,9 Prozent höhere Zuwendungen. Durch die Anhebung der Beträge wird der statistisch errechnete Anstieg der Lebenshaltungskosten ausgeglichen.
Die angehobenen Beträge werden am 17. Januar 2005 erstmals ausbezahlt. Dies teilt das Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden mit. Alle weiteren Zahlungen erfolgen am zweiten Tag des jeweiligen Monats.
jw