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Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnbau angehoben

LPA - Für alle Förderungsarten im Bereich des sozialen Wohnbaus gelten nun neue Einkommensgrenzen und Freibeträge. Die Landesregierung hat vor Kurzem auf Antrag des zuständigen Landesrates Luigi Cigolla die Einkommensgrenzen und die Freibeträge für das Jahr 2004 angepasst.

Die Anpassung der Einkommensgrenzen war notwendig, weil die Lebenserhaltungskosten für die Bürger in Südtirol gestiegen sind. Im Zeitraum von September 2003 bis September 2004 sind die Lebenserhaltungskosten in der Gemeinde Bozen laut ASTAT-Erhebungen um 1,6 Prozent gestiegen. Die neuen Einkommensgrenzen und Freibeträge, die die Landesregierung festgelegt hat, gelten für die Wohnbauförderungsgesuche, die ab dem 1. Mai 2005 und bis zum 30. April 2007 eingereicht werden.

Für die Zulassung zu den Wohnbauförderungen für den Bau, den Kauf und die Wiedergewinnung von Wohnungen für den Grundwohnbedarf wurden die Einkommensgrenzen abgehoben. Ebenso wurde die Einkommensgrenze für die Zuweisung von Mietwohnungen von 13.100 auf 13.400 Euro angehoben. Außerdem wurden die Freibeträge im Allgemeinen und die Freibeträge für das Liegenschaftsvermögen der Eltern, Schwiegereltern und Kinder angepasst.


Einkommensgrenzen für die ZULASSUNG zu den WOHNBAUFÖRDERUNGEN für den Bau, den Kauf und die Wiedergewinnung von Wohnungen für den Grundwohnbedarf

Neue EINKOMMENSGRENZEN:
1. Einkommensstufe:                  17.500 Euro (vorher 17.200 Euro)
2. Einkommensstufe:                  23.400 Euro (vorher 23.000 Euro)
3. Einkommensstufe:                  29.200 Euro (vorher 28.700 Euro)
4. Einkommensstufe:                  35.000 Euro (vorher 34.400 Euro)


Zuweisung von MIETWOHNUNGEN des Instituts für den sozialen Wohnbau

Neue EINKOMMENSGRENZEN:   13.400 Euro (vorher 13.100 Euro)


Neue FREIBETRÄGE:

für den Ehegatten:                            9.900 Euro (vorher     9.700 Euro)
für das erste Kind:                             3.500 Euro (vorher     3.400 Euro)
für das zweite Kind:                           4.000 Euro (vorher     3.900 Euro)
für das dritte und weitere Kinder       4.800 Euro (vorher     4.700 Euro)


FREIBETRAG für das Liegenschaftsvermögen der Eltern, Schwiegereltern und Kinder:
                                             

 672.800 Euro (vorher 650.000 Euro)

SAN

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