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Landesämter am 24. und 31. Dezember geschlossen
LPA - Am Weihnachtsabend, 24. Dezember 2004, und zu Silvester, 31. Dezember 2004, bleiben die Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung - wie auch in den vergangenen Jahren - ganztätig geschlossen.
Fast alle Dienststellen und Ämter der Landesverwaltung sind am Freitag, dem 24. Dezember, und zu Silvester, am 31. Dezember, wie auch in den vergangenen Jahren geschlossen. Während der Nachmittag auf Grund eines Landesgesetzes für die Landesbediensteten arbeitsfrei ist, werden die beiden Vormittage den Landesbeamten vom Jahresurlaub abgezogen. Für einzelne Ämter und Dienste gilt die Regelung nicht: Die Verkehrsmeldezentrale und der Wetterdienst werden auch während der Feiertage über Verkehrs- und Wetterlage berichten. Gewährleistet werden auch die Feuerwehr-, Forst- und Straßendienste sowie sonstige Notdienste. Von Montag, 27. Dezember, bis einschließlich Donnerstag, 30. Dezember 2004, bleiben die Landesämter wie gewohnt für den Parteienverkehr geöffnet.VFrl