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Bis zum 31. Jänner 2005 um Beiträge für Gesundheitserziehung ansuchen

LPA - Vereinigungen sowie öffentliche und private Körperschaften können bis zum 31. Jänner kommenden Jahres um einen Beitrag im Bereich der Gesundheitserziehung für das Jahr 2005 ansuchen, sofern sie gesundheitsfördernde und gesundheitserzieherische Tätigkeiten für die Südtiroler Bürger durchführen.

Die Südtiroler Vereine sowie die öffentlichen und privaten Körperschaften, die im Jahre 2005 für die Bürger gesundheitsfördernde und -erzieherische Tätigkeiten wie z.B. Gesundheitswochen, Gesundheitstage, Seminare, Vorträge, Kongresse, usw. veranstalten, können für diese Initiativen, einen Landesbeitrag erhalten. So sieht es das Landesgesetz vom 5. März 2001, Nr. 7 vor.
Die entsprechenden Gesuchsformulare können beim Ressort für Gesundheits- und Sozialwesen – Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit, Freiheitsstraße 23, 5. Stock, in Bozen, abgeholt werden. Die Gesuche sind innerhalb Freitag, 31. Jänner 2005, im Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit einzureichen.
Weitere Informationen erteilt das Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit unter der Telefonnummer 0471 411752.

SAN

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