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Terlan: Grundbuchdekrete zugestellt - Keine Missachtung der Sprachbestimmungen

(LPA) In Terlan sind in den letzten Tagen einigen Bürgern deutscher Muttersprache Grundbuchdekrete zugestellt worden - und zwar in italienisch. Dies hatte für einigen Unmut gesorgt, dem die Betroffenen auch über die Medien Luft gemacht haben. Die zuständige Landesabteilung für Grundbuch, Grund- und Gebäudekataster hat aber einen guten Grund für die Zustellung der Dokumente in dieser Form.

Betroffen von den Zustellungen sind jene Terlaner, denen Grund und Boden für den Bau der Schnellstraße MeBo enteignet worden war. Die Dokumente, die ihnen nun ins Haus geflattert sind, sind nicht etwa Grundbuchauszüge, wie gemutmaßt wurde, sondern Grundbuchdekrete. Während der Auszug lediglich eine Zusammenfassung der rechtlichen Situation einer Liegenschaft ist, ist das Grundbuchdekret die Verfügung eines Grundbuchrichters.

Das Dekret muss laut Gesetz in jener Sprache abgefasst werden, in der der Antrag gestellt wurde, und dies war im vorliegenden Fall italienisch. Es gibt allerdings die Möglichkeit, eine Übersetzung des Dokuments anzufordern, und zwar innerhalb von 15 Tagen ab Zustellung über den Gerichtsvollzieher. Auf diese Möglichkeit werden die Betroffenen über einen Hinweis, der auf den Umschlägen aufgedruckt ist, aufmerksam gemacht.

Im Gegensatz zum Grundbuchdekret werden die Grundbuchauszüge von den Grundbuchämtern je nach Wunsch des Kunden in deutscher oder italienischer Sprache ausgestellt.

chr

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