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Gemeinde-Grundschulpersonal ab 1. Januar im Landesdienst

LPA - Mit Jahresbeginn 2005 haben die 416 Schulwarte und Putzfrauen, die an den Grundschulen in Südtirol Dienst leisten mit dem Land einen neuen Dienstherrn. Am Sitz der Landesregierung im Palais Widmann in Bozen unterzeichneten am heutigen frühen Nachmittag (Montag, 6. Dezember) Landeshauptmann Luis Durnwalder, Personallandesrat Thomas Widmann, die Schullandesräte Luisa Gnecchi, Florian Mussner und Otto Saurer, die drei Schulamtsleiter, die Gewerkschaftsvertreter und der Leiter der Personalabteilung, der Präsident und der Direktor des Gemeindenverbandes sowie die Vertreter der verschiedenen Gewerkschaften das entsprechende Abkommen.

Die Voraussetzung für den Übergang des Grundschul-Gemeindepersonals ans Land wurde heute mit der Vertragsunterzeichnung geschaffen
Die 416 Gemeindebediensteten, die an den Grundschulen im Lande als Schulwarte, Hausmeister oder als Reinigungspersonal arbeiten, wechseln mit 1. Januar 2005 in den Landesdienst. Den entsprechenden Abkommensentwurf hatte die Landesregierung Ende November genehmigt. Heute nun wurde das Abkommen von den Vertretern des Landes, der Gemeinden und der Gewerkschaften unterzeichnet.

Ab Jahresbeginn 2005 werden die in den Grundschulen tätigen Schulwarte, Putzfrauen und Hausmeister die Landesverwaltung als neuen Arbeitgeber haben und somit demselben Dienstherrn unterstellt sein, wie ihre Kolleginnen und Kollegen, die an den Mittelschulen, Berufs- und Oberschulen im Einsatz sind. "Für das betroffene Personal ändert sich im Prinzip nur der Arbeitsgeber", so der Leiter der Personalabteilung Engelbert Schaller, der allerdings auf die Mehrarbeit für die Personalverwaltung des Landes hinweist: "Für uns als Personalabteilung bedeutet die Übernahme einen nicht unerheblichen Mehraufwand. Da die Situation in jeder Gemeinde anders ist, müssen wir nun mit jeder Gemeinde Vereinbarungen treffen."

Durch die Übernahme in den Landesdienst soll eine Gleichbehandlung der drei Berufsbilder an allen Schulen erreicht werden. Ebenso werden Bedienstete, die in Gebäuden arbeiten, in denen verschiedene Schultypen untergebracht sind, künftig einen einzigen Arbeitgeber haben. Unterstellt ist das Personal dem Direktor oder der Direktorin.

Die Personalkosten werden auch weiterhin die Gemeinden tragen. Die Landesverwaltung wird für den Verwaltungsaufwand entschädigt. Die entsprechenden Beträge sollen bei den jährlichen Verhandlungen zur Gemeindenfinanzierung festgelegt werden.

jw

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