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Medikamente: Neue Bestimmungen in Kraft
(LPA) Neuerungen gibt es seit einigen Tagen im Bereich der Verschreibung und vor allem Bezahlung von Medikamenten. Aufgrund einer Überarbeitung der Bestimmungen durch die italienische Arzneimittelagentur (AIFA) müssen Patienten damit rechnen, dass sich in der Form der Vergütung von Medikamenten Änderungen ergeben. Allerdings gibt es in Südtirol eine Erleichterung bei den vorgesehenen Facharztvisiten.
Wie das Gesundheitsressort mitteilt, sind die Änderungen der entsprechenden Bestimmungen nun seit einigen Tagen in Kraft und betreffen die so genannten "einschränkenden Fußnoten" bei der Verschreibung von Medikamenten. Diese Fußnoten listen all jene Voraussetzungen auf, die ein Patient erfüllen muss, damit die Medikamente zu Lasten des Gesundheitsbetriebes und nicht zu seinen Lasten gehen.Ein Beispiel: Es gibt Medikamente, die nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen, etwa für Senioren, als sinnvolle Prävention eingesetzt werden können. Die Fußnoten weisen dies aus. Verschreibt ein Arzt ein solches Medikament aber beispielsweise einem Jugendlichen, so übernimmt der Gesundheitsdienst die Kosten dafür nicht.
Im Normalfall bewertet der verschreibende Arzt, ob der Patient die in den Fußnoten angeführten Voraussetzungen erfüllt. In manch einem Fall sind aber auch fachärztliche Visiten vorgesehen, bei denen dies festgestellt wird.
Nachdem nun das System der "einschränkenden Fußnoten" überarbeitet worden ist, haben sich einige grundlegende Änderungen ergeben, und zwar auch für diejenigen, die Medikamente bereits über einen längeren Zeitraum einnehmen. Auch für sie könnte es notwendig sein, einer fachärztlichen Visite unterzogen zu werden, um die Voraussetzungen nach den nun neuen Fußnoten zu überprüfen. Ändern kann sich auch die Form der Bezahlung der Medikamente: Es ist also möglich, dass Medikamente, die bisher zu Lasten des Gesundheitsdienstes gingen, in Zukunft vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. Oder umgekehrt.
Um einen Ansturm auf bestimmte fachärztliche Abteilungen oder Ambulatorien zu verhindern und den Patienten keine unnötigen Lasten aufzubürden, hat die Landesabteilung Gesundheitswesen in Südtirol einen vereinfachten Weg eingeschlagen. Fachärztliche Visiten werden danach nicht sofort erforderlich, wenn sich Patienten bereits in Behandlung befinden. Vielmehr werden die durch die Änderung der Bestimmungen notwendig gewordenen Kontrollen bei der nächsten bereits angesetzten Visite beim Facharzt durchgeführt, bei der dann auch der vorgesehene Therapieplan ausgestellt wird.
chr