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LR Theiner zum Gesetzentwurf zum Schutz der Gesundheit der Nichtraucher

LPA - "Mit dem Gesetzesentwurf zum Schutz der Nichtraucher machen wir einen großen Schritt in Richtung eines verantwortlichen Schutzes der öffentlichen Gesundheit“, betont Gesundheitslandesrat Richard Theiner. Der Landtag hat am Mittwoch dieser Woche den von ihm eingebrachten Gesetzentwurf zum Schutz der Gesundheit der Nichtraucher genehmigt. Der Landesrat weist diesbezüglich nochmals darauf hin, dass demnach ab 1. Januar 2005 das Rauchen in allen geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr sowie in allen Schulen und Einrichtungen für Jugendliche verboten ist. Ab 1. Januar 2004 gilt das Rauchverbot auch in allen abgeschlossenen Räumen in Gastlokalen, in denen Speisen ausgegeben werden.

Für alle Gastlokale, die eigene Raucherräume einrichten können, wird ein Anpassungszeitraum von sechs Monaten zur Anpassung der Räume gewährt. In den eigenen Raucherräumen dürfen künftig keine Speisen mehr ausgegeben werden. „Dies ist eine strengere Ausrichtung als sie das nationale Gesetz vorsieht, das die Möglichkeit einräumt, auch in den Raucherräumen zu essen“, betont Landesrat Theiner. Auch den Anpassungszeitraum für die Räumlichkeiten für Raucher habe Südtirol kürzer bemessen als im nationalen Gesetz vorgesehen, unterstreicht Theiner. „Während das nationale Gesetz einen Anpassungszeitraum von einem Jahr gewährt, ist dieser Zeitraum in Südtirol auf nur sechs Monate beschränkt“, erklärt der Gesundheitslandesrat. Mit den Durchführungsverordnungen zum Gesetz werden die technischen Richtlinien für die Raucherräume festgelegt.
Nach dem Anpassungszeitraum von sechs Monaten gilt in Südtirol in allen nicht angepassten geschlossenen Lokalen mit Publikumsverkehr, sei es für Bars oder Restaurants, das Rauchverbot. „Die Regelung, die in Südtirol zur Anwendung kommt, ist auf europäischer Ebene eine der strengsten“, hebt Landesrat Theiner hervor.
„Nur umfassende Vorsorgemaßnahmen in den Schulen und über die sozialen und sanitären Dienste können helfen, diesem schädlichen Verhalten, das große gesundheitliche Schäden nach sich zieht, wirksam entgegenzuwirken“, sagt Gesundheitslandesrat Theiner. Der Landesrat verweist außerdem darauf, dass alle Sanitätseinheiten Kurse zum Abgewöhnen des Rauchens anbieten. "Pflege und Vorsorge sollen dafür genutzt werden, um einen Wandel hin zu einem gesünderen Lebensstil anzuregen, der frei von Abhängigkeiten ist", so Theiner.

SAN

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