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Beschlüsse der Landesregierung vom 15. November 2004

LPA - Neben dem Nicht-Raucher-Gesetz standen bei der Sitzung der Landesregierung am heutigen Montag, 15. November 2004, noch mal die Familienförderung des Landes und der Bau des Museums für moderne Kunst „Museion“ im Mittelpunkt. Zum Schutz der Nichtraucher darf künftig in den Südtiroler Gaststätten nicht mehr geraucht werden. In Sachen Museion hat sich die Landesregierung noch nicht entschieden. Für die Familienförderung wurden hingegen die Gelder zweckgebunden, wie Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Sitzung mitteilte.

Museion: Zwei interessante Projekte

Zu keiner endgültigen Entscheidung ist die Landesregierung bezüglich des Baus des Museums für Moderne Kunst „Museion“ in Bozen gekommen. Sie hat zwei Expertengruppen angehört, die jeweils die Vor- und Nachteile des Museumsstandortes in der Dantestraße oder in der Industriezone beim Alumix-Gebäude erklärt haben. Wie Landeshauptmann Durnwalder erklärte ginge es nicht nur Bauort, sondern es ginge um zwei unterschiedliche Museumskonzepte, zwischen denen sich die Landesregierung noch innerhalb 2004 entscheiden will. Beim Bau in der Dantestraße handle es sich um ein Museum der herkömmlichen Art, das sich um die Ausstellung von Kunstwerken und deren Vermittlung kümmere. „Für ein „Museion“ in der Dantestraße gibt es bereits das Projekt. Auch die Kosten stehen fest. 2005 könnte bereits gebaut werden“, so Durnwalder. Das Museum im Alumix-Gebäude in der Industriezone sei hingegen ein Museum, das als Kunst-, Kultur- und Forschungszentrum gedacht sei und das auch die Designfakultät der Universität Bozen und das Forschungszentrum BIC mit einbinde und somit auch mehr Aktivitäten biete. „Für diese Art von Museion gibt es allerdings noch keinen Plan – die Zone muss erst untersucht werden, dann muss ein Gesamtplan gemacht werden. Die Kosten stehen nicht fest und man kann sicher erst in einigen Jahren mit der Projektierung beginnen“, so der Landeshauptmann.

Förderung für Familien

Mit dem „Familienpaket“ hat sich die Landesregierung heute nochmals auseinandergesetzt und die Förderung von Seiten des Landes mit einem Namen von jener der Region abgegrenzt. Das Geld, das Familien vom Land bekommen, nennt sich „Familienförderung“. Darunter fällt etwa das Kindergeld oder das Betreuungsgeld. Das Geld, das den Familien von der Region ausbezahlt wird, werde hingegen „Familiengeld“ genannt, erklärte Durnwalder.
Im Rahmen der Familienförderung bezahlt das Land Familien mit einem Bruttojahreseinkommen unter 80.000 Euro für jedes Kleinkind bis zum dritten Lebensjahr 80 Euro im Monat. Die Familienförderung soll gemeinsam mit dem Familiengeld über ein Amt ausbezahlt werden. Es muss also nur ein Ansuchen ausgefüllt werden. Die Einkommensgrenze und den Vermögensstand für die Familienförderung wird das Land auf dieselbe Weise berechnen wie die Region. Für die Familienförderung selbst hat die Landesregierung 15 Millionen Euro vorgesehen. Zehn Millionen Euro stehen hingegen für Familiendienste zur Verfügung also für die Einrichtung des Familienbüros, die Kinderkrippen, die Tagesmütterdienste sowie die Mehrstunden in Kindergarten und Schule.
Die Landesregierung hat sich außerdem über das Familienbüro geeinigt, das beim Kulturressort angesiedelt wird. Es soll den Familien beratend zur Seite stehen. Auch Schulungen und ein Elterntelefon sind geplant. An der Freien Universität Bozen in Brixen soll außerdem ein Institut für Familie angesiedelt werden. Im Familienbüro werden sich zwei Personen um diese Maßnahmen kümmern.

Mehr Schutz für die Nichtraucher

Die Raucher in Südtirol erwarten härtere Zeiten. Die Landesregierung hat eine Verordnung erarbeitet, der die Nichtraucher besser schützen soll. In den öffentlichen Einrichtungen, in den Schulen, den Jugendeinrichtungen und den Essensbereichen der Gastbetriebe wird das Rauchen in Kürze verboten sein. In allen Gaststätten, in denen ein eigener Raucherraum geschaffen werden wird, gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten, damit Anpassungen gemacht werden können.
Bereits am 1. Jänner 2005 wird das nationale Gesetz zum Schutz der Nichtraucher in Kraft treten. Die Landesregierung hat deshalb für Südtirol eine eigene Regelung angestrengt.

Omnibusgesetz verabschiedet

Geeinigt hat sich die Landesregierung über das „Omnibus-Gesetz“. „Es handelt sich hierbei um eine so genanntes Sammelsurium an Gesetzesartikel bzw. um Anpassungen, Klärungen oder Ergänzungen zu bestehenden Gesetzen, die wir als Paket verabschieden“, so Landeshauptmann Durnwalder. Ein Beispiel für eine Anpassung, die im Omnibusgesetz vorkommt, ist etwa ein Gesetzesartikel zum Nationalpark. Dieser sieht vor. dass 2600 Hektar Fläche aus dem Park herausgenommen wurden. Das Omnibus-Gesetz umfasst an die 25 Maßnahmen und wird nun an die Gesetzgebungskommissionen im Landtag weitergeleitet, damit es von den Fachkommissionen begutachtet wird. Auf diese Wiese vermeide die Landsregierung, dass „blinde Passagiere“ ins Haushaltsgesetz kommen, erklärte Durnwalder.

Müllhügel Bozen-Süd wird saniert

Ein wichtiger Schritt zur Sanierung des der Altlast „Müllhügel Bozen-Süd“ (auch „Pasquali-Hügel“ genannt) ist getan. Die Landesregierung hat heute den Verkauf der Fläche sowie die Grundsatzkriterien für die Ausschreibung genehmigt. Außerdem hat sie den Basispreis festgelegt. Die Gemeinde Bozen habe sehr lange gezögert, dem Land die Flächen zu übertragen, so Landeshauptmann Durnwalder. Deshalb hätte die Landesregierung erst jetzt eine Ausschreibung machen können. „Wir haben darauf bestanden, dass die Gemeinde Bozen uns den Grund überträgt, ansonsten hätte sie den Grund nach der Sanierung, die das Land bezahlt, verkaufen und so profitieren können“, erklärte Durnwalder. Das Land verkauft nun den „Pasquali-Hügel“ an Unternehmen, die dann die Sanierung nach den vorgeschriebenen Bedingungen durchführen. Die Unternehmen sollen dann den Geldbetrag nennen, den die Sanierung noch zusätzlich kostet, den sie dann vom Land erhalten. Diese Art der Sanierung bringt für das Land Vorteile. „Wir brauchen uns weder um den Grund noch um das Ausführungsprojekt zu kümmern, das alles übernehmen die Unternehmen“, erklärte der Landeshauptmann.

Arbeitslosengeld: Weniger Bürokratie

Die Landesregierung hat sich auf eine neue Regelung der öffentlichen Arbeitslosenvermittlung geeinigt, die Landesrätin Luisa Gnecchi gemeinsam mit dem Vorsorgeinstitut INFS und der Arbeitskommission ausgearbeitet hatte. Es ging vor allem darum, weniger bürokratischen Aufwand zu haben und den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und Arbeitgeben entgegen zu kommen, erklärte Landeshauptmann Dunrwalder. Ein weiters Ziel war es, mehr Einheimische in den Bereichen Landwirtschaft und Tourismus zu beschäftigen.
Einfacher wird die Prozedur für das Ansuchen um Arbeitslosengeld für Saisonarbeiter, die neun Monate tätig sind und dann um das Arbeitslosengeld ansuchen. Sie werden künftig nicht überprüft, sofern sie angeben, nach drei Monaten wieder für denselben Arbeitgeber zu arbeiten. In den drei Monaten dürfen sie jedoch keine andere Arbeit annehmen. Nach der Frist von drei Monaten wird die Arbeitslosigkeit der Saisonarbeiter wieder überprüft. Von dieser Regelung sind etwa 3500 Saisonarbeiter betroffen, die vor allem im Gastgewerbe oder in der Landwirtschaft tätig sind. Bisher war das Verfahren komplizierter. Die rund 3500 Saisonarbeiter mussten alle überprüft werden. Außerdem musste für sie eine angemessene Arbeit gesucht werden, die sie dann meist nicht annahmen, weil sie wieder beim früheren Arbeitgeber eine weitere Saison arbeiteten. „Neben weniger Bürokratie haben wir so auch eine Kontinuität des Arbeitsverhältnisses erreicht“, so Durnwalder.

Römerstraße in Franzensfeste und Tanzgasse in Feldthurns werden Museum

Als Art Freilichtmuseum sollen die archäologischen Zonen in Feldthurns und in Franzensfeste den Bürgern Wissenswertes über die Geschichte Südtirols vermitteln. In Feldthurns wurden bei Grabungen ein Kultuplatz aus der späten Kupferzeit (2500-2200v. Chr.) sowie Reste von Bauten aus der Bronze- und Eisenzeit sowie aus der Römerzeit und dem Frühmittelalter ans Tageslicht gebracht. Damit diese Funde nicht durch Witterungseinflüsse verfallen und auch den Bürgern zugänglich gemacht werden, will die Landesregierung in Feldthurns eine Art Freilichtmuseum anlegen. Für dieses Projekt in der „Tanzgasse“ in Feldthruns hat die Landesregierung 850.000 Euro zweckgebunden. Auch die linke Talseite des Eisack in der Örtlichkeit „Reiferfelder“ in Franzensfeste soll als Freilichtmuseum dienen. Dort wurden Abschnitte der Römerstraße gefunden. Für dieses Museumsprojekt hat die Landesregierung 488.000 Euro bereitgestellt.

Stipendien für ausländische Studenten an der Uni Bozen

Um in den Genuss eines Stipendiums des Landes Südtirols zu gelangen, müssen Nicht-Eu-Bürger, die an der Universität Bozen studieren, mindestens ein Jahr im Land ansässig sein. Dies hat die Landesregierung festgelegt. Nicht-EU-Bürger, die an einer ausländischen Universität studieren, müssen mindestens zwei Jahre in Südtirol gelebt haben, um eine Stipendium des Landes zu bekommen.

Geld für Zahnarztbetreuung

2,394 Millionen Euro macht der Betrag aus, den die Landesregierung für die zahnärztliche Betreuung heute an die Sanitätsbetriebe weitergegeben hat. Es handelt sich um die dritte Zuweisung in diesem Jahr. Insgesamt hat die Landesregierung für diesen Bereich rund acht Millionen Euro zweckgebunden.

Beiträge für Hauskrankenpflege

Den Sanitätsbetrieben hat die Landesregierung für die Hauskrankenpflege heute 5,076 Millionen Euro zugewiesen. Es ist dies im heurigen Jahr die dritte Zuweisung. Insgesamt haben die vier Sanitätseinheiten im Jahr 2004 rund 19 Millionen Euro für die Abwicklung des Hauspflegedienstes bekommen.

SAN

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