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Erfassung von Flughindernissen: Neue Vorgangsweise

(LPA) Bis Ende dieses Jahres müssen die Betreiber von Seilanlagen ihre Strukturen den Gemeinden melden. Sinn dieser Meldung ist die Erfassung aller Flughindernisse in Südtirol, um für mehr Sicherheit in der Luft zu sorgen. Da die Abwicklung der Meldepflicht sich vor allem für die bäuerlichen Betreiber als komplizierter herausgestellt hat, als ursprünglich angenommen, ist nun eine vereinfachte Meldung vorgesehen. Die Landesabteilung Forstwirtschaft steht den bäuerlichen Betreibern und den Gemeinden helfend zur Seite.

Weder die Bauern, die Seilanlagen betreiben, noch die Techniker der Gemeinden scheinen derzeit in der Lage zu sein, die benötigten Daten (Lagekoordinaten, Längsprofile) in ausreichender Qualität bereit zu stellen. Aus diesem Grund werden bereits heute die einzelnen Forststationen auf Grund ihrer technischen Ausbildung bei der Meldung der Seile eingebunden.

Diese Einbindung ist auch deshalb sinnvoll, weil die Meldung zur Erstellung einer flächendeckenden Karte der Flughindernisse führen soll. Dazu bedarf es einer zentralen Stelle, die die einzelnen Daten sammelt, aufarbeitet und in einheitlicher Form an die Nutzer, also etwa den Zivilschutz oder die Piloten, weitergibt. "Der Forstdienst des Landes ist sicher die am besten geeignete Stelle für diese Aufgabe, weil er über die notwendige dezentrale Struktur verfügt und laut Gesetz bereits mit der Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen betraut ist", so Landeshauptmann Luis Durnwalder, in dessen Kompetenzbereich die Forstwirtschaft fällt.

Um die Hilfestellung durch den Forstdienst festzuschreiben, wird das entsprechende Gesetz bzw. dessen Durchführungsverordnung in einigen Punkten abgeändert. Demnach wird der Ansprechpartner bei der Meldung in Zukunft nicht mehr die jeweilige Gemeinde sein, sondern der Landesforstdienst.

Darüber hinaus wird der Modus der Meldung so abgeändert, dass die Betreiber von Anlagen mit erforderlicher Betriebsbewilligung – das sind Seilbahnen zur Beförderung von Personen und Gütern sowie Materialseilbahnen über 1000 Kilogramm Gesamtgewicht – verpflichtet werden, die Meldung digital durchzuführen. Selbiges gilt für Betreiber von Sendemasten, Elektroleitungen etc. Die genaue Form der digitalen Meldung ist derzeit noch in Ausarbeitung. Für die Meldung dieser Anlagen ist deshalb bis auf weiteres das aktuell gültige Formular zu verwenden.

Betreiber von Materialkleinseilbahnen, Schussdrähten etc. können hingegen bis Ende 2004 ihre Flughindernisse bei der zuständigen Gemeinde melden, und zwar nunmehr ohne Angabe technischer Details. Diese Meldung enthält nur mehr die wichtigsten Daten des Betreibers und eine grobe Angabe des Standortes der einzelnen Anlagen. Die entsprechenden Formulare werden bereits in Kürze sowohl in den Gemeinden, als auch in den einzelnen Forststationen aufliegen.

Im Laufe des kommenden Jahres wird die zuständige Forststation auf der Grundlage dieser Meldung mit den einzelnen Betreibern der Kleinseilbahnen Kontakt aufnehmen. Förster und Betreiber werden dann gemeinsam die erforderlichen Daten erfassen. Klar ist, dass der Stichtag 31. Dezember 2004 zur Meldung der Flughindernisse – in der nun vereinfachten Form – aufrecht bleibt.

Für weitere Informationen steht Martin Moser vom Landesamt für Forstplanung in der Bozner Brennerstraße 6 (Tel. 0471 415348) zur Verfügung. Auch auf der Homepage der Abteilung Forstwirtschaft gibt’s nähere Infos und die benötigten Formulare (www.provinz.bz.it/forst/news).

chr

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