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Befähigungsnachweis für Verwendung von Giftgasen - Prüfungen am 30. November

(LPA) Wer aus beruflichen Gründen mit Giftgas umgehen muss, hat einen entsprechenden Befähigungsnachweis zu erbringen. Die Prüfungen zur Erlangung des Nachweises sind auf den 30. November angesetzt worden.

Die Bestimmung, wonach die Verwendung von Giftgasen nur nach Vorlage eines entsprechenden Befähigungsnachweises erlaubt ist, stammt aus dem Jahre 1927, ist aber aus verständlichen Gründen immer noch in Kraft.

Wer diesen Befähigungsnachweis erlangen will, hat am 30. November von 8.30 bis 12.30 Uhr die Möglichkeit, die entsprechende Prüfung abzulegen, und zwar im Gebäude der deutschen Landesberufsschule in der Bozner Dalmatienstraße 18.

All diejenigen, die bereits das Ansuchen zur Teilnahme an den Prüfungen eingereicht haben, werden in den kommenden Tagen ein Einladungsschreiben erhalten.

Weitere Informationen zur Prüfung gibt es bei Mirella Redi vom Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit (Tel. 0471 411746; Fax 0471 411759;
E-Mail: mirella.redi@provinz.bz.it)

chr

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