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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 25. Oktober 2004

LPA - Die Südtiroler Landesregierung gab heute die Bahn frei für die Dachmarke Südtirol. Beschlossen wurde außerdem, den Gebäudekomplex der ehemaligen Aluminiumwerke in Bozen Süd unter Schutz zu stellen. Genehmigt wurden außerdem der Planentwurf für den Landesfachplan der Kommunikationsinfrastrukturen und die Durchführungsbestimmungen zum Landesgesetz über den Abbau architektonischer Hindernisse.

DACHMARKE SÜDTIROL

Die Südtiroler Landesregierung hat heute Vormittag grünes Licht für die neue Südtiroler Dachmarke gegeben. Sie bestehen aus dem Schriftzug Südtirol beziehungsweise Alto Adige. Jede der beiden Versionen kann – so gab es heute die Landesregierung vor - sowohl unabhängig als auch gemeinsam mit der anderen verwendet werden kann. Für den Schriftzug, in einem eigens entworfenen Schrifttyp, wurde die grüne Farbe gewählt. Dem Dachmarke-Schriftzug „Südtirol“ beziehungsweise „Alto Adige“ kann als gestaltendes Element das so genannte Südtirol-Panorama zur Seite gestellt werden. Es handelt sich um eine vertikal gestreifte Bergkette in Grün- und Gelb- bis Rottönen. Für den Einbringer des Beschlusses, Landesrat Werner Frick, ist die Entscheidung „ein entscheidender Schritt für ein einheitliches Auftreten“. Offiziell vorgestellt wird die Dachmarke im November. Auf der Grundlage der heutigen Entscheidung der Landesregierung werden nun die Vorbereitungsarbeiten für die Einführung der Dachmarke anlaufen. So wird ein Dachmarke-Beirat eingesetzt werden, der das Reglement für die Vergabe und Nutzung der Dachmarke ausarbeiten wird. Dieses Regelwerk wird dann der Landesregierung zur endgültigen Genehmigung vorgelegt.

ALUMIX UNTER SCHUTZ
 

Die Bauten der ehemaligen Aluminumwerke (INA – Industria Nazionale Alluminio) stehen unter Denkmalschutz. Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Landesrätin Sabina Kasslatter Mur die Unterschutzstellung mehrerer Bauten der aus den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammenden Anlage beschlossen. Es handelt sich dabei um die zwei Bürogebäude am Eingang der Anlage, den Vorplatz mit Wasserbecken, die ziegelverkleidete Transformatorenhalle, zwei Bürogebäude an der Voltastraße mit der ursprünglichen Kirche der Industrieanlage, die Transformatorenhalle im Westen sowie den Brunnen und den piezometrischen Turm. „Die Anlage stellt durch ihre streng rationalistische Architektursprache und die gediegene Detailausführung ein sehr wichtiges Zeugnis der Industriearchitektur der Zwischenkriegszeit dar“, so die Bewertung von Landeskonservator Helmut Stampfer, auf dessen Gutachten sich die Landesregierung stützt. „Auch wenn infolge vorgenommener Abbrüche die Originalität der Bauten ….größtenteils verloren gegangen ist, besteht dennoch an mehreren Bauten geschichtliches und künstlerisches Interesse“, heißt es weiter im Unterschutzstellungsbeschluss.
Auf der Grundlage dieser Entscheidung der Landesregierung müssen im Zuge der Sanierung und Neuerschließung des Geländes die geschützten Bauten erhalten bleiben. Die Liegenschaft in der Bozner Industriezone befindet sich im Besitz der Landesverwaltung, die sie von der Gesellschaft Alumix übernommen hat. Das Gelände ist im Bauleitplan der Gemeinde Bozen als Gewerbezone von Landesinteresse ausgewiesen.

Keine Entscheidung fiel heute hingegen bezüglich des neuen Standortes des Bozner Museums für Moderne Kunst. Da sich die Befürworter des Standortes Alumix nach den Worten von Landeshauptmann Luis Durnwalder mit jenen des Standortes Dantestraße die Waage halten, hat die Landesregierung für kommenden 15. November 2004 eine Anhörung anberaumt.

LANDESPLAN DER KOMMUNIKATIONSINFRASTRUKTUREN 

Südtirol soll nicht in einem Antennenwald untergehen. Aus diesem Grund will die Landesregierung den gesamten Bereich der Kommunikationsinfrastrukturen durch einen Landesplan regeln. Der konzeptionelle Teil dieses Fachplanes wurde von der Landesregierung bereits Ende vergangenen Jahres verabschiedet, heute genehmigte die Landesregierung den technischen Teil des Planes. In dem Plan sind sowohl alle genehmigten als auch alle abgelehnten Standorte aufgelistet. Landeshauptmann Luis Durnwalder fasste heute die Situation folgendermaßen zusammen: „Derzeit gibt es 534 Anlagen, davon verfügen 268 über eine reguläre Konzession, davon müssen allerdings 98 abgebrochen werden, da sie im Widerspruch zu raumordnerischen, landschaftlichen oder ökologischen Bestimmungen stehen. Von den 266 Anlagen mit provisorischer Betriebsermächtigung muss etwa die Hälfte weg. Von insgesamt 49 neu beantragten Standorten wurden 24 genehmigt, 25 abgelehnt. Die landesweite Versorgung wird also durch rund 300 Standorte gewährleistet werden.“ Auch wies der Landeshauptmann darauf hin, dass jeder der Standorte auch im Hinblick auf die Strahlenbelastung eingehend untersucht worden sei: „Bei kaum einer Anlage wurden mehr als zwei Voltmeter gemessen. Unser Südtiroler Grenzwert liegt mit drei Voltmeter unter dem gesamtstaatlichen von sechs Voltmeter und dieser wiederum um einiges unter den europäischen Vorgaben von 41 Voltmeter.“
Der von der Landesregierung in erster Lesung verabschiedete Planentwurf geht nun an die Gemeinden zur Stellungnahme, bevor die Landesregierung mit einem zweiten Beschluss die endgültige Entscheidung trifft.

ABBAU ARCHITEKTONISCHER HÜRDEN

Öffentliche Gebäude sollten möglichst für alle Menschen zugänglich sein. Der Abbau architektonischer Hindernisse wurde dementsprechend durch ein Landesgesetz (Nr. 7/02) geregelt, das die Landesregierung heute durch die vorgesehene Durchführungsverordnung ergänzt hat. Diese Durchführungsverordnung umfasst vor allem technische Vorgaben zur Beseitigung und Überwindung architektonischer Hindernisse in öffentlich zugänglichen Betrieben und auch in öffentlichen Einrichtungen und Schulen.

WEITERE GESPRÄCHSTHEMEN

Gesprochen wurde im Verlauf der heutigen Montagssitzung der Landesregierung auch über das für heute Nachmittag einberufene Treffen mit der Gemeinde Bozen, über die Äußerungen des italienischen Außenministers Franco Frattini im Zusammenhang mit der Brennerautobahn und der Konzessionsverlängerung sowie über das Schmähschreiben in Bezug auf Impfungen und Impfpflicht.
Im Hinblick auf das Treffen mit dem Bozner Stadtrat wurde die anstehende Tagesordnung besprochen und ergänzt.
Die Aussagen von Außenminister Frattini bezeichnete Landeshauptmann Durnwalder als „Lügen“. In der Vergangenheit habe Rom Südtirol stets vorgeworfen, Außenpolitik zu betreiben und nun werde man beschuldigt, nicht genug getan zu haben, so der Landeshauptmann. Tatsache sei, dass er in Brüssel vorstellig geworden sei; auch habe er die Regierung in Rom in mehr als 20 Schreiben zum Handeln in Sachen Autobahn-Konzessionsverlängerung aufgefordert.
Was die Initiative des Komitees der Impfgegner um Klaus Senoner aus Wolkenstein angeht, wurde beschlossen straf- und zivilrechtlich gegen die Verfasser der Schmähschrift vorzugehen. „Als Politiker könnte man es noch wegstecken, aber dass ein öffentlich Bediensteter, der nur seine Pflicht erfüllt und in Erfüllung des Gesetzes arbeitet, als Krimineller beschimpft wird, ist nicht tragbar. Deshalb werden wir einschreiten“, kündigte der Landeshauptmann heute an.
 

jw

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