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LR Berger zu Milkon-Untersuchungsausschuss: "Haben alles Notwendige getan"

(LPA) Zu den Vorwürfen, die heute zum wiederholten Male von Mitgliedern des Milkon-Untersuchungsausschusses des Landtags erhoben worden sind, nimmt Landesrat Hans Berger Stellung. "Von Unterlassungen der Landesregierung kann keine Rede sein", so Berger: Alle Beschlüsse seien vom Milkon-Vorstand regelkonform getroffen worden, was auch Haupt-"Ankläger" Josef Renzler, seinerzeit Milkon-Obmann, schriftlich bestätigt habe, und auch der Raiffeisenverband als Kontrollinstanz habe keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.

"Vorausgeschickt werden muss, dass ich der Meinung bin, dass Politik und die Geschäfte privater Unternehmen strikt getrennt werden müssen, dass es also keine Einflussnahme der Politik auf die Unternehmen geben soll und kann", so Landesrat Berger. Selbiges gelte natürlich auch für die Milkon, die als Genossenschaft in den Händen Privater liege. Lediglich die Geschäftsgebarung und selbstverständlich die Verwendung von öffentlichen Beiträgen dürfe und müsse kontrolliert werden. Dies habe das Land auch getan.

Zur Geschäftsgebarung: "Es obliegt dem Raiffeisenverband als zuständigem Kontrollgremium, die Geschäftsgebarung der Milkon zu kontrollieren, was er auch getan hat", so Berger. Entsprechend habe sich die unter Bergers Zuständigkeit fallende Genossenschafts-Kommission auch umgehend an den Raiffeisenverband gewandt, als erste schriftliche Eingaben von Seiten Privater über angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Geschäftsgebarung gemacht worden seien. "Der Raiffeisenverband hat uns seinerzeit bestätigt, dass die Anschuldigungen nicht der Wahrheit entsprechen und es keine Unregelmäßigkeiten gebe", so Berger.

Selbiges hat auch der damalige Obmann der Milkon, Josef Renzler, danach einer der Haupt-"Ankläger" in der Sache Milkon-Gastrofresh, im Jänner und noch einmal im April 2003 schriftlich und persönlich adressiert an Landesrat Berger bestätigt (siehe Anlage). "Wenn der gesamte Milkon-Vorstand regelkonform Beschlüsse fasst, diese eigenhändig von allen Vorstandsmitgliedern unterschrieben werden und noch dazu der Obmann schriftlich bestätigt, dass diese in Ordnung sind – warum sollte man dann am Willen der Genossenschaft zweifeln?", fragt Berger.

Was schließlich die Verwendung der öffentlichen Beiträge betrifft, nehmen die Landesräte Hans Berger, Werner Frick und Michl Laimer ihre Mitarbeiter in Schutz. "Die Beiträge sind absolut rechtmäßig verwendet worden, da gibt es keine Zweifel", so Berger. "Sowohl unsere Kontrollen als auch jene der Untersuchungskommission des Landtages bestätigen dies." Dass einige der Kommissionsmitglieder diese Untersuchungs-Ergebnisse nicht wahrhaben wollen, ist für Landesrat Hans Berger nur in einer Hinsicht erklärbar: "Es zeigt, dass einige Mitglieder die Kommission für politische Ränkespiele missbrauchen wollen."

chr

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