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Arbeitsgenehmigungen und Teilqualifikationen

(LPA) Um die Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger und die Anerkennung von Teilqualifikationen von Menschen mit Behinderung ging es in der letzten Sitzung der Landesarbeitskommission unter dem Vorsitz von Landesrätin Luisa Gnecchi. Was die Arbeitsgenehmigungen betrifft, so sind bereits alle Kontingente ausgeschöpft.

Es lag zunächst an Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit, einen umfassenden Überblick über die Situation im heurigen Jahr zu geben. So wurden sämtliche Kontingente für Nicht-EU-Bürger und auch für jene aus den Beitrittsländern bereits in Anspruch genommen. Wie Sinn erklärte, können deshalb auch die noch rund 300 beantragten saisonalen Arbeitsgenehmigungen für das Gastgewerbe und die Landwirtschaft wegen des fehlenden Kontingents nicht mehr ausgegeben werden. Die betroffenen Betriebe, vor allem aus dem Gastgewerbe, werden die entsprechende Mitteilung in den nächsten Tagen erhalten.

Sinn legte auch den Ausschöpfungsgrad der beantragten Arbeitsgenehmigungen dar: Dieser liegt im Saisonbereich sowohl im Gastgewerbe als auch in der Landwirtschaft mit 98 Prozent sehr hoch. In den Sektoren Handwerk und Handel führten die Genehmigungen auf unbefristete Zeit dagegen nur in 76 bzw. 87 Prozent der Fälle zu einem regulär gemeldeten Arbeitsverhältnis. Überraschend gering ist der Ausschöpfungsgrad im Haushaltsbereich, wo er bei 70,7 Prozent liegt.

Den Bedarf an Arbeitsgenehmigungen für das kommende Jahr konnte die Landesarbeitskommission noch nicht festlegen. Dazu müssen noch die weiteren Entwicklungen hinsichtlich der Regelung für die neuen Mitgliedsländer abgewartet werden. Noch bis 30. April 2006 muss für die Einstellung von Arbeitnehmern aus diesen Staaten eine Arbeitsgenehmigung beantragt werden. Die Arbeitskommission stellte dazu allerdings fest, dass sich nicht alle Betriebe an diese Regelung halten.

Das zweite große Thema der Sitzung der Landesarbeitskommission war die Anerkennung von Teilqualifikationen von Menschen mit Behinderung. Dabei einigte man sich darauf, die Arbeitsgruppe, die an der Novellierung des Lehrlingsgesetzes arbeitet, damit zu betrauen, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten. Insbesondere geht es um die Anerkennung von Ausbildungsmodulen bzw. um die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung von Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen.

Landesrätin Gnecchi verwies bei dieser Gelegenheit auf die Bedeutung der Anerkennung von Qualifikationen bzw. Teilqualifikationen von Menschen mit Behinderungen, damit auch diese nach ihren Kenntnissen und Fähigkeiten ihren Beitrag in der Arbeitswelt leisten können.

chr

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