News / Archiv
News
Aus der Sitzung der Südtiroler Landesregierung vom 4. Oktober 2004
LPA - Mit dem Haushaltsentwurf für das kommende Jahr hat sich die Südtiroler Landesregierung heute (Montag, 4. Oktober 2004) erstmals befasst. Vorerst wird mit einem Haushaltsvolumen von 4,9 Milliarden Euro gerechnet. Eine endgültige Entscheidung fiel bezüglich der Zufahrtsregelung für die Seiser Alm. Im Hinblick auf die von den Gemeinden seit Stärkung der Gemeindeautonomie 2001 getroffenen Beschlüsse glaubt man eine Lösung gefunden zu haben.
LANDESHAUSHALT 2005Mit 4,9 Milliarden Euro stehen dem Land Südtirol im kommenden Jahr voraussichtlich 130 Millionen Euro mehr zur Verfügung als 2004. Diese Zahlen betreffen den Beginn der Haushaltsplanung für das jeweils folgende Jahr. Die Landesregierung hat sich heute erstmals mit der Veranschlagung des Landeshaushaltes 2005 befasst. Nach den Worten von Landeshauptmann Durnwalder werden den Ressorts – mit einzelnen Ausnahmen – dieselben Beträge zur Verfügung stehen, wie im laufenden Jahr: „Die wenigen Ausnahmen werden Ressorts betreffen, in die wir Arbeitsschwerpunkte gelegt haben.“
SEISER ALM: ZUFAHRTSREGELUNG
Die Zufahrtsregelung für die Seiser Alm steht. Die Landesregierung hat heute den entsprechenden Beschluss getroffen. Rechtswirksam wird die Entscheidung nach Veröffentlichung des entsprechenden Dekretes im Amtsblatt der Region. „Unsere heutige Entscheidung wird sicher Anlass für zahlreiche Proteste sein“, kommentierte der Landeshauptmann die Entscheidung, „wir setzten aber damit aller Unsicherheit ein Ende.“ Landeshauptmann Durnwalder erinnerte auch daran, dass im Zusammenhang mit der Genehmigung des Projektes für die Umlaufbahn 1992 im Gebietsplan die Straßensperrung ab 9 Uhr morgens festgeschrieben worden sei: „Alle waren darüber informiert. Und wir wollen auch in Zukunft dabei bleiben: Im Winter wie im Sommer ist nur bis neun Uhr eine Zufahrt auf die Seiser Alm möglich.“ Für die Öffnung der Seiser-Alm-Straße am Nachmittag wurden allerdings unterschiedliche Uhrzeiten festgelegt: Im Sommer endet die Sperrung um 17 Uhr, im Winter bereits um 16 Uhr. Auch eine beachtliche Verringerung der oberirdischen Stellplätze hat die Landesregierung heute beschlossen, um dem Bild eines autofreien Naturschutzgebietes besser gerecht zu werden: Von den derzeit 750 Stellplätzen sollen 500 abgebaut werden. Genehmigt wurde der Bau einer Tiefgarage in Compatsch, in der 250 Stellplätze für Touristen und 250 für Gewerbetreibende und Mitarbeiter vorgesehen sind. Nach den Worten des Landeshauptmannes orientiert sich der Abbau der oberirdischen Stellplätze an der durchschnittlichen Parkplatzauslastung von 263 Autos pro Tag im Jahr beziehungsweise täglich 274 im Winter. Die Parkgebühren könnten nach den Worten des Landeshauptmannes zur Bahnfinanzierung heran gezogen werden. Auf alle Fälle beeinflusse ihre Bemessung die Entscheidung, mit dem eigenen Auto oder der Bahn auf die Alm zu fahren. Der Kastelruth-Express darf auch weiterhin vier Mal täglich zwischen dem Hauptort und der Seiser Alm pendeln. Vorerst ein Jahr lang, so der Landeshauptmann, dann will man anhand der Fahrgästezahlen beziehungsweise der Auslastung über die Zukunft der Verbindung entscheiden. Für die Bewohner beziehungsweise die Gäste von St. Valentin wird es in Zukunft keine Zweiteilung mehr geben. Auch sie unterliegen der Verkehrsregelung und dürfen somit nur vor 9 Uhr mit dem eigenen Auto auf die Alm fahren. Das Mondscheinrodeln kann weiter betrieben werden wie bisher. Im Winter ist eine Zufahrt auf die Alm nach 16 Uhr möglich. Für Angestellte und Mitarbeiter von Betrieben im Almgebiet gilt ein Fahrverbot von 11 bis 15 Uhr.
BESCHLÜSSE DER GEMEINDEN
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen hat das Problem ans Tageslicht gebracht. Konnte die Region die durch das staatliche Verfassungsgesetz im Oktober 2001 vorgegebene Stärkung der Gemeindeautonomie einfach übernehmen, oder bedurfte es angesichts der primären Gesetzgebungsbefugnis der Region eines eigenen Regionalgesetzes für die Anwendung in Südtirol. Region und Land waren seinerzeit der Meinung, die neuen staatlichen Bestimmungen direkt übernehmen zu können. Mit entsprechenden Rundschreiben unterrichteten sie die Gemeinden darüber, dass keine Gemeindenbeschlüsse künftig mehr der Landesregierung als Aufsichtsorgan zur Kontrolle vorgelegt werden müssten. Das Bozner Verwaltungsgericht befand nun anlässlich einer Beschwerde, dass das staatliche Verfassungsgesetz die Region nicht von ihrer gesetzgeberischen Aufgabe befreie. Dies hätte zur Folge, dass viele der von den Gemeinden in den vergangenen drei Jahren getroffenen Beschlüssen „in der Luft hängen“, wie der Landeshauptmann es heute ausdrückte. Die Landesregierung kann nicht alle Beschlüsse nun im Nachhinein genehmigen, da für diese Beschlüsse eine Verfallsfrist von 30 Tagen gelte, erklärte der Landeshauptmann. „Wir hoffen aber durch eine gesetzliche Regelung ‚ex tunc’, also seit 2001, die Sachlage zu bereinigen“, so der Landeshauptmann: „Da wir auch Zweifel in dieser Frage hegten, haben wir einen entsprechenden Artikel im Regionalgesetz zur Gemeindeordnung, das derzeit im Regionalrat zur Behandlung aufliegt, vorgesehen, mit dem wir nachträglich die Kontrollpflicht für die besagten Beschlüsse abschaffen.“
GESCHLOSSENE HÖFE: KEIN VORKAUFSRECHT
Die Landesregierung besteht auf ihrem Standpunkt, wonach das Vorkaufsrecht der Landesverwaltung bei denkmalgeschützten Liegenschaften für geschlossene Höfe nicht anzuwenden sei. Heute hat sie beschlossen, sich in dieser Angelegenheit auf einen Rechtsstreit mit der Regierung in Rom vor dem Verfassungsgericht einzulassen. Die Ausnahmeregelung für geschlossene Höfe ist als Artikel 14 Teil des Finanzgesetzes zum Nachtragshaushalt 2004. Die Regierung in Rom hat gegen diese Bestimmung nun Einwände beim Verfassungsgericht hinterlegt. Für den Landeshauptmann ist dies „ein Nonsens, wenn das Land ein Vorkaufsrecht auf den gesamten Hof hätte, wenn nur das Wohngebäude unter Denkmalschutz steht, wie es bei vielen Höfen in Südtirol der Fall ist“. Außerdem erinnerte der Landeshauptmann daran, dass die Übernahme geschlossener Höfe nach Ertrags- und nicht nach Marktwert erfolge.
WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG: MEHR DARLEHEN
Um Unternehmen dazu zu bewegen, weniger die Verlustbeiträge und mehr die zinsbegünstigten Darlehen zur Wirtschaftsförderung in Anspruch zu nehmen, hat die Landesregierung heute die entsprechenden Richtlinien geändert. Demnach können Betriebe künftig nur Verlustbeiträge in Anspruch nehmen, wenn sie bei weniger als neun Beschäftigten Investitionen von weniger als 250.000 Euro (bisher 400.000 €) tätigen beziehungsweise von weniger als 500.000 Euro (bisher 750.000 €) bei mehr als neun Mitarbeitern. Allerdings will das Land die Darlehen auch durch einen niedrigeren Zinssatz als bisher attraktiver machen. Aus diesem Grund wird das Land seinen Anteil am Rotationsfonds von 50 auf 80 Prozent heben, wodurch die Banken den Zinssatz von derzeit 2,5 bis 3 auf 1 bis 1,5 Prozent senken können, da sie ja nur mehr 20 Prozent des eigenen Geldes zur Verfügung stellen.
MEDIKAMENTENABGABE: EINSPARUNGEN
Einsparungen von 2,5 Millionen Euro erhofft sich die Landesregierung von der Neuregelung der Medikamentenabgabe, wie sie Landesrat Richard Theiner mit den Apothekeninhabern vereinbart hat. Wesentliche Neuerung ist die direkte Abgabe von Medikamenten durch die Sanitätsbetriebe. Davon verspricht sich das Land eine bessere Versorgung von Patienten mit bestimmten schweren Erkrankungen und vor allem große Einsparungen. So sollen bestimmte, vor allem teuere Arzneimittel von den Sanitätsbetrieben in größeren Mengen und somit kostengünstiger angekauft und dann über die Apotheken verteilt werden. Patienten in integrierter Hausbetreuung sollen künftig die Medikamente direkt vom Sanitätsbetrieb erhalten und werden somit den stationären Krankanhauspatienten gleichgestellt und keiner zusätzlichen finanziellen Belastung ausgesetzt. Patienten, die unter schweren Erkrankungen leiden und regelmäßig Sanitätseinrichtungen aufsuchen müssen (z. B. Dialyse oder Chemotherapie), sollen Zugang zur direkten pharmazeutischen Betreuung bekommen.
AUFSTIEGSANLAGEN: SECHS MILLIONEN EURO
Sechs Millionen Euro steuert das Land in diesem Jahr zur Erneuerung und Verbesserung von Aufstiegsanlagen im Ausmaß von 60 Millionen Euro bei. Den entsprechenden Beschluss traf heute die Landesregierung, die gleichzeitig weitere Förderungsanträge für Investitionen von 80 Millionen Euro zurückwies.
jw