News / Archiv
News
Südtiroler Apfel: „Geschützte geographische Angabe“ in Sicht
LPA - Auf dem Weg hin zur Verleihung der Bezeichnung „geschützte geographische Angabe“ (g.g.A.) für die Südtirol-Äpfel ist man nun ein ganzes Stück weiter. „Inhaltlich scheinen nun alle Hürden in Brüssel genommen, wir warten nur noch auf die Übersetzung und auf die Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt“, erklärt Landwirtschafts-Landesrat Hans Berger.
Hürden hatte der Antrag der Südtiroler Obstwirtschaft und der Handelskammer sei es in Rom, als auch in Brüssel jede Menge zu überwinden. „Nachdem auf technischer Ebene der Prozess immer wieder ins Stocken geraten ist, mussten wir auch über politischen Druck versuchen, das Dossier in Rom und Brüssel weiterzubringen“, erklärt Landesrat Berger. Letztendlich ist das G.g.A.-Dossier auf dem Schreibtisch von EU-Kommissar Franz Fischler gelandet. „Fischler hat mir bei unserem letzten Gespräch in Brüssel zugesichert, dass er sich persönlich der Sache annehmen wird, bevor er sein Brüsseler Amt übergibt“, so Berger. Und Fischler scheint Wort gehalten zu haben: Das G.g.A.-Dossier hat nun alle juristischen und inhaltlichen Hürden genommen, alle beteiligten Generaldirektionen und Ämter haben grünes Licht signalisiert.„Derzeit liegt der Akt bei den Übersetzungsdiensten in Brüssel, um in alle 19 Amtssprachen übersetzt zu werden“, erklärt Berger das Prozedere. Mit einem Abschluss der Übersetzungen wird für Ende des Monats bzw. Mitte Oktober gerechnet. Danach erfolgt die Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt. „Die Veröffentlichung ist allerdings noch nicht der letzte Schritt hin zur Verleihung des Prädikats g.g.A.“, bremst Landesrat Berger. Vielmehr bilde die Veröffentlichung lediglich den Auftakt zu einer Sechs-Monats-Frist, innerhalb derer alle Betroffenen Einwände gegen die Verleihung der „geschützten geographischen Angabe“ erheben dürfen. Diese müssten dann wieder von den zuständigen technischen Diensten überprüft werden.
„Ich hoffe allerdings nicht, dass es Einwände geben wird“, so Berger. Sollte der Antrag auch diese Hürde nehmen, steht der Weg frei zur Verwendung der Bezeichnung „Südtiroler Apfel g.g.A.“. „Ich denke, dieses Prädikat ist auf dem Markt ein zusätzliches Plus für unsere Äpfel, um sich gegenüber der Konkurrenz aus allen Teilen der Welt abheben zu können“, so der Landesrat. „Schließlich ist es Ausdruck der Tradition des Apfelanbaus in Südtirol und des Know-how unserer Obstbauern“, so der Landwirtschafts-Landesrat abschließend.
chr