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Gesundheitspersonal: Studienförderung für Aus- und Weiterbildung

LPA - Wer im Schuljahr 2004/05 eine Grund- oder Fachausbildung für einen Beruf des Gesundheitswesens durchläuft oder eine Weiterbildung in diesem Bereich absolviert, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Studienförderung des Landes rechnen. Dies gilt auch für Fach- und Hilfskräfte im Gesundheitsbereich.

In den Genuss der Studienbeihilfe können Studentinnen und Studenten gelangen, deren Familieneinkommen (nach Abzug der Freibeträge) im Jahre 2003 weniger als 23.500 Euro betragen hat. Die Höhe der Studienbeihilfe wird nach dem Einkommen und der Dauer der Ausbildung bemessen.

Um Studienstipendien für Lehrgänge, die im Zeitraum 1. August 2004 bis 31. Dezember 2004 beginnen, gilt der kommende 30. Oktober als Einreichetermin. Bis 30. April 2005 kann hingegen um Studienförderung für Kurse angesucht werden, die im nach dem 1. Januar 2005 bis spätestens 31. Juli 2005 beginnen.

Formblätter für die Gesuche sind im Amt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals, Landesabteilung Gesundheitswesen, Freiheitsstraße 23, VIII. Stock, Bozen, erhältlich. Die Formulare und die Richtlinien für die Studienförderung können unter www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/2305 unte r"Beiträge" von den Bürgernetz-Seiten heruntergeladen werden. Für weitere Auskünfte steht im Amt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals die Sachbearbeiterin Claudia Paulato (Tel. 0471/411612 – 411600 – E-Mail: claudia.paulato@provinz.bz.it) zur Verfügung.

jw

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