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Vorschläge für Arbeitsverdienststerne noch bis 31. Oktober

(LPA) Noch bis zum 31. Oktober nimmt die Landesabteilung Arbeit Vorschläge für die Verleihung von Arbeitsverdienststernen entgegen. Die Auszeichnungen werden alljährlich anlässlich des Festes der Arbeit am 1. Mai feierlich verliehen.

Ausgezeichnet werden können Arbeiter, Angestellte und Führungskräfte sowohl privater als auch öffentlicher Unternehmen, von Genossenschaften, Gewerkschaften oder Unternehmerorganisationen. "Die Kandidaten für die Verleihung der Verdienststerne müssen sich selbstverständlich am Arbeitsplatz vorbildlich hervorgetan haben", erklärt Landesrätin Luisa Gnecchi. Als formale Kriterien gelten darüber hinaus ein Mindestalter von 50 Jahren und eine Mindestbeschäftigungsdauer von 25 Jahren. Besonders berücksichtigt werden Verdienste um die Arbeitssicherheit, die Ausbildung von Nachwuchskräften oder die Entwicklung von Produkten und Arbeitsverfahren.

Die Vorschläge für die Verleihung der Arbeitsverdienststerne können von den Betrieben oder auch von den Arbeitnehmern selbst eingereicht werden. Endtermin ist der 31. Oktober. Die Vorschläge werden dann von einer Kommission in der Landesabteilung Arbeit überprüft und acht davon dem Arbeitsministerium in Rom unterbreitet. Die Verleihung erfolgt per Dekret des Staatspräsidenten.

Nähere Auskünfte zu den Arbeitsverdienststernen und deren Verleihung können im Amt für sozialen Arbeitsschutz des Landes in Bozen (Tel. 0471 412750) eingeholt werden.

chr

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