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Staatliches Geburtengeld von 1000 Euro: Rundum-Service von Land und Gemeinden

(LPA) Eine enge Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden wird es in Zukunft bei der Auszahlung des staatlichen Geburtengeldes, allgemein als „Geburtenprämie“ bekannt, geben. Während die Gemeinden die Aufgaben übernehmen, die Daten jener Mütter an das Land zu übermitteln, die Anspruch auf das Geburtengeld haben, sorgt die Sozialabteilung des Landes für die Auszahlung. Die betroffenen Mütter müssen sich um nichts kümmern.

Bis dato musste ein entsprechendes Gesuch an die Heimatgemeinde eingereicht werden. "Nachdem aber die Gemeinden über alle notwendigen Daten der Anspruchsberechtigten verfügen, werden sie uns in Zukunft diese Daten übermitteln", erklärt der Direktor des Landesamtes für Vorsorge und Sozialversicherung, Heinrich Oberschmied.

Voraussetzung für diese neue Form der Verwaltung des staatlichen Geburtengeldes ist allerdings, dass die entsprechende Durchführungsverordnung in Kraft tritt. "Derzeit wird die Verordnung nach Verabschiedung durch die Landesregierung vom Rechnungshof kontrolliert und muss dann veröffentlicht werden", so Oberschmied. Die rund 1500 Anträge, die seit Dezember 2003 eingelaufen sind, sind davon nicht betroffen. "Sie dürften bis Monatsende ausgezahlt werden", so die Schätzung Oberschmieds.

Derzeit arbeitet man an der Erstellung geeigneter Formen der Online-Datenübermittlung zwischen Gemeinden und Land. "Wenn diese steht, dann belasten wir die Bürger nicht mehr mit unnötiger Bürokratie, und auch die Gemeinden werden entlastet, da sie uns via Computer die benötigten Daten zukommen lassen können", so Oberschmieds Fazit.

chr

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