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Gewerbegebiete: Wohnbauförderung nun auch für Betriebswohnungen
LPA - Inhaber einer Betriebswohnung können in den Genuss eines Beitrages durch die Wohnbauförderung des Landes gelangen. Betriebswohnungen in Gewerbegebieten können nämlich neuerdings als Sicherstellung für Finanzierungen beim Wohnungsbau dienen. Dies hat Landesrat Werner Frick letzthin durch einen neuen Passus im Finanzgesetz 2004 abgesichert.
Das Gesetz betrachtet die Betriebswohnung und den Betrieb als gemeinsame Liegenschaft. Demnach ist eine getrennte Veräußerung der Wohnung nicht zulässig. Bisher war auch eine separate Belastung mit dinglichen Rechten wie Hypotheken nicht erlaubt. Dies hat Landesrat Frick durch eine von ihm eingebrachte Änderung des Finanzgesetzes möglich gemacht. Der Unternehmer kann nun für den Bau der Betriebswohnung dieselbe als Sicherstellung für eine Finanzierung durch das Land anführen. „Dadurch können auch Inhaber einer Betriebswohnung in den Genuss eines Beitrages durch die Wohnbauförderung des Landes kommen“ erklärt Frick. Dieses sieht im Falle eines Beitrages eine Sicherstellung auf die Wohnung vor.SAN