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LH Durnwalder war wählbar: "Gericht hat sich nicht für politische Spiele hergegeben"

(LPA) "Sehr erfreut" darüber, dass das Bozner Landesgericht mit seinem heutigen Urteil auch die letzten Zweifel über die Wählbarkeit von Landeshauptmann Luis Durnwalder bei den letzten Landtagswahlen ausgeräumt hat, zeigte sich der Betroffene heute (19. August) am frühen Nachmittag. Durnwalders Fazit: "Das Gericht hat sich nicht für politische Spiele hergegeben."

Das Urteil des Bozner Landesgericht zeige, dass man der bisherigen Auslegung gefolgt und diese auch noch gültig sei, so der Landeshauptmann in einer kurzen Stellungnahme. Es liegen bereits andere Urteile vor, die eine Unwählbarkeit nur dann sehen, wenn die Betroffenen als Präsident oder Direktor einer Gesellschaft mit Landesbeteiligung fungieren, nicht aber als einfache Verwaltungsratsmitglieder.

"Ich habe von vornherein immer eine Sonderbehandlung ausgeschlossen und nur verlangt, dass man mich gleich behandelt wie alle anderen vor mir, die sich in der gleichen Lage befunden haben", so Durnwalder. "Ich bin jedenfalls sehr froh darüber, dass das Gericht mit seinem heutigen Urteil auch die letzten Unsicherheiten ausgeräumt hat", so der Landeshauptmann, der aber auch darauf verweist, dass er die Urteilsbegründung natürlich noch nicht im Detail kenne.

Um auch die letzten Zweifel auszuräumen, plädiert der Landeshauptmann nach wie vor für eine eindeutige Interpretation des Wahlgesetzes durch den Regionalrat. "Damit bestünden auch in Zukunft keine Unsicherheiten mehr", so Landeshauptmann Durnwalder.

chr

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