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Feuerwehren: Landeshauptmann unterzeichnet neue Statuten

(LPA) Die Freiwilligen Feuerwehren Südtirols, deren Bezirksverbände und der Landesverband haben seit gestern neue Statuten. Ein entsprechendes Dekret hat Landeshauptmann Luis Durnwalder unterzeichnet. Die neuen Statuten ersetzen jene aus dem Jahr 1983 und stellen in erster Linie eine Modernisierung und Anpassung an die praktischen Bedürfnisse dar.

Neue Statuten unterzeichnet
In den neuen Statuten werden der Zweck, die Ausrichtung, die Mitgliedschaft, das Vermögen und das Rechnungswesen, die Organe und die Führung geregelt. Eindeutig definiert werden Abstimmungsmodus und Wahlen, die Voraussetzungen für bestimmte Funktionen und die fachliche Qualifizierung für den Dienst, sowie die Gleichstellung zwischen Mann und Frau. Daneben werden Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit festgeschrieben, jene zwei Pfeiler also, auf denen die Freiwilligen Feuerwehren ruhen.

In den neuen Statuten des Landesverbandes und der Bezirksverbände werden neben den klassischen Aufgaben eines Vereines auch Koordinierungs- und Organisationsbefugnisse sowie die Verantwortung über die Ausbildung in der Landesfeuerwehrschule geregelt.

Umwälzende Änderungen erfahren die Feuerwehren durch die neuen Statuten nicht, doch war nach mehr als 20 Jahren eine Neufassung notwendig geworden. Nicht zuletzt auch aufgrund des Landesgesetzes zu den Feuerwehr- und Zivilschutzdiensten aus dem Jahr 2002, das die Vorlage der neuen Statuten vonseiten des Landesverbandes in Zusammenarbeit mit dem Gemeindenverband und deren Genehmigung durch den Landeshauptmann vorsieht. Die Feuerwehren führen auf Orts- und Landesebene einen öffentlichen Dienst aus und bedürfen daher eines einheitlichen Statutes.

Als Anlass für die Unterzeichnung der Dekrete wählte der Landeshauptmann den gestrigen Besuch des scheidenden Präsidenten des Landesverbandes der Freiwilligen Feuerwehren, Christoph von Sternbach, und des für Brand- und Zivilschutz zuständigen Abteilungsdirektors Anton Fiechter in seinem Sommerdomizil in Pfalzen. Das Dekret zur Inkraftsetzung der neuen Statuten aller Feuerwehren und ihrer Verbände muss nun zur Veröffentlichung im Amtsblatt nach Trient geschickt werden, bevor es in Kraft treten kann.

chr

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