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Volle Autonomie der Schulen bei der Arbeitszeitgestaltung des Verwaltungspersonals

LPA - Für das Verwaltungspersonal der Schulen gelten künftig flexiblere Arbeitszeiten. Dadurch sollen die Bedürfnisse der Bediensteten im Einklang mit den Erfordernissen der einzelnen Schulen besser berücksichtigt werden. Die entsprechenden Richtlinien wurden heute, Montag, 26. Juli, auf Vorschlag von Lr Thomas Widmann genehmigt.

Die Landesregierung hat heute, Montag, 26. Juli, auf Vorschlag des Landesrates für Personal, Thomas Widmann, die Richtlinien für die Festlegung der Arbeitszeiten des Verwaltungspersonals der Schulen bei gleichzeitiger Einführung der elektronischen Zeiterfassung genehmigt. Dieser Beschluss stellt einen Meilenstein in der Arbeitszeitpolitik der Landesverwaltung dar und räumt den Schulen volle Autonomie bei der Arbeitszeitgestaltung des Verwaltungspersonals ein, so der Personallandesrat.

Bei der Arbeitszeitgestaltung des Verwaltungspersonals gilt es die Erfordernisse der Schule, die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaften und der Kundenbedürfnisse zu berücksichtigen. Die Schulsekretariate müssen an Schultagen auf jeden Fall wenigstens folgende Öffnungszeiten einhalten:

 - an allen Schultagen vormittags von 8:30 bis 12:00 Uhr
 - und am Donnerstagnachmittag, dem Bürgertag, bis wenigstens 17:30 Uhr.

Bei der Verteilung der Stundenpläne unter dem Verwaltungspersonal kann die Schulleitung auch den besonderen familiären Bedürfnissen Rechnung tragen, soweit dies mit den dienstlichen Erfordernissen vereinbar ist. Die Schule kann im Arbeitszeitvertrag mit dem einzelnen Bediensteten auch Sonderarbeitszeiten vereinbaren, wobei nur die Vorgaben zum Schutze der Gesundheit des Personals zu berücksichtigen sind.

"Im Rahmen der Ausdehnung der elektronischen Zeiterfassung auf die Schulsekretariate wird erstmals die Möglichkeit geschaffen, die Anwesenheiten des Personals sogar in Minuten zu verwalten. Dazu gehört unter anderem auch die Einführung eines Urlaubszeitkontos", erklärt der Leiter der Personalabteilung des Landes, Engelbert Schaller.

jw

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