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Lr Widmann über Innovative Lösungen und Kollektivvertragsverhandlungen

LPA - Vor allem für mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten plädiert Personallandesrat Thomas Widmann. Mit dem Hinweis, dass Kollektivverträge in der Regel nach deren Verfall erneuert werden und dass innovative Lösungsmodelle häufig gerade am Widerstand der Gewerkschaften scheiterten, kontert der Personalandesrat auf die Angriffe der Gewerkschaften.

Die Gewerkschaften des Landespersonals werfen der Landesverwaltung vor, dass sich die Vertragsverhandlungen aufgrund von unannehmbaren Vorschlägen der Verwaltung immer wieder in die Länge ziehen. Verträge würden erst nach deren Verfall erneuert oder überhaupt nicht. Dieses Verhalten der Landesverwaltung sei alles eher als innovativ, beklagen die Gewerkschaften. Personallandesrat Thomas Widmann erinnert daran, dass einerseits Kollektivverträge in der Regel nach deren Verfall unterschrieben werden und dass anderseits gerade die Gewerkschaften innovative Lösungen oft verhinderten: wie z. B. die Jahresarbeitszeit für das Lehrpersonal der Berufsschulen.

Neue Arbeitszeitmodelle können nicht nur den Interessen des Personals, sondern müssen in erster Linie auch den Interessen der Verwaltung entsprechen, die wiederum ihre Verpflichtungen gegenüber den Bürgern wahrzunehmen hat, so der Personallandesrat. Gerade die angepeilte Jahresarbeitszeit für das Lehrpersonal sei ein innovatives Arbeitszeitmodell, das flexible Lösungen zulasse. Er hoffe, dass die Gewerkschaften in Zukunft für die Notwendigkeit flexibler Arbeitszeiten mehr Verständnis aufbringen.

„Flexible Arbeitszeiten sind auch im Bereich der Berufsschulen eine Gewähr, Arbeitsplätze vor allem im Bereich der Weiterbildung zu erhalten“, so Widmann. Als weiteres Beispiel innovativer Lösungen nennt Widmann den heute (Montag, 26. Juli - siehe LPA Nr. 3349) von der Landesregierung auf seinen Vorschlag genehmigte Beschluss über die Richtlinien für die Festlegung der Arbeitszeiten des Verwaltungspersonals der Schulen. Dieser Beschluss berücksichtige einerseits zur Gänze die organisatorische Autonomie der Schulen und ermögliche es andererseits den Schulen, im Einvernehmen mit dem Personal auch besondere individuelle Arbeitsstundenpläne zu vereinbaren. „Dabei wird sowohl den Interessen des Personals als auch jenen der Schule Rechnung getragen“, erklärt der Landesrat.

jw

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