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Hausfrauenrente wird ausgesetzt
LPA - Die im Rahmen der Ergänzungsvorsorge 1993 eingeführte Hausfrauenrente wird ausgesetzt. Die Aussetzung wird mit Inkrafttreten des regionalen Finanzgesetzes rechtskräftig. Ein Beitritt zur Hausfrauenrente ist demnach noch bis 22. Juli 2004 möglich.
Mir Inkrafttreten des regionalen Finanzgesetzes wird die regionale Hausfrauenrente (Regionalgesetz Nr. 3/1993) ausgesetzt. Der Landesrat für Sozial- und Gesundheitswesen, Richard Theiner, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich für alle Hausfrauen, die dieser freiwilligen Rentenversicherung beigetreten sind, nichts ändert: Sie können weiterhin ihre Beiträge einzahlen und werden auch die entsprechenden Renten beziehen. Derzeit steht aufgrund der eingezahlten Beträge der vergangenen Jahre ein Fonds von 140 Millionen Euro bereit, aus dem das Land die Renten für die 2944 versicherten Hausfrauen auszahlen wird. Im Sinne der neuen Bestimmungen ist es noch bis 22. Juli 2004 möglich, der Vorsorgemaßnahme "Hausfrauenrente" beizutreten. Die Beitrittsgesuche sind an das Landesamt für Vorsorge und Sozialversicherung in Bozen, Freiheitsstraße 23, zu richten, das auch für Informationen zur Verfügung steht.jw