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Landesregierung genehmigt Schipistenplan-Überarbeitung für sieben Gemeinden

LPA - In den Schigebieten der Gemeinden Mühlbach, Sand in Taufers, Kastelruth, Deutschnofen, Aldein sowie Welsberg-Taisten und Lüsen können die im überarbeiteten Fachplan der Aufstiegsanlagen und Schipisten vorgesehenen Änderungen und Neuerungen umgesetzt werden. Nachdem die Landesraumordnungskommission in der vergangenen Woche den Planteil für diese sieben Gemeinden gutgeheißen hatte, hat die Landesregierung am gestrigen Montag die Überarbeitung genehmigt.

Bereits im kommenden Winter dürfte es möglich sein, zwischen den Schigebieten Gitschberg und Jochtal zu pendeln. Die Landesregierung genehmigte gestern, Montag, 19. Juli, die dreijährige Überarbeitung des Fachplans der Aufstiegsanlagen und Schipisten für sieben Gemeinden. Unter diesen sieben Gemeinden, für die endgültige Verabschiedung des entsprechenden Planabschnittes vorgezogen wurde, befindet sich auch die Gemeinde Mühlbach; in ihr Einzugsgebiet fällt die neue Verbindung zwischen den beiden Schigebieten.

Neben Mühlbach genehmigte die Landesregierung auch die Planüberarbeitung für die Gemeinden Sand in Taufers, Kastelruth, Deutschnofen, Aldein sowie Welsberg-Taisten und Lüsen und gab somit grünes Licht für die vom Plan vorgesehenen Änderungen und Neuerungen, darunter die Erneuerung der Aufstiegsanlage Floralpina auf der Seiser Alm, die bessere Verbindung der Aufstiegsanlagen Zanggen und Obereggen, die neue Piste "Maierl" im Schigebiet Obereggen, die Ersetzung zweier Aufstiegsanlagen durch eine neue Anlage im Schigebiet Jochgrimm.

Der nach drei Jahren überarbeitete Fachplan der Aufstiegsanlagen und Schipisten war von der Landesregierung Mitte März in erster Lesung verabschiedet worden. Die Gemeinden haben für ihre Stellungnahme noch bis Ende August Zeit. Nachdem die genannten sieben Gemeinden ihre Begutachtung bereits abgeschlossen haben, zog die Landesraumordnungskommission die Begutachtung des betreffenden Teil des Schipistenplanes vor und stimmte den Änderungen zu. Es handelt sich dabei um Änderungen, die bereits im Planentwurf enthalten sind.

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jw

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