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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 19. Juli 2004
LPA – Das Rauchen im Allgemeinen und der Gesetzentwurf zum „Schutz vor den Folgen des Tabakkonsums“ im Besonderen bildeten das wichtigste Diskussionsthema der heutigen Landesregierungssitzung. „Südtirol will in diesem Bereich noch strengere Maßstäbe setzen als die Regierung in Rom“, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Regierungssitzung und kündigte für kommenden Montag, 26. Juli, die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzentwurfes an.
TABAKKONSUMAn die 90.000 Südtiroler rauchen. Beeindruckend ist, dass besonders Jugendliche immer häufiger zur Zigarette greifen. Mehr als die Hälfte der jungen Leute raucht. Dabei haben die Mädchen und jungen Frauen ihre männlichen Altersgenossen überrundet. Das Rauchen verursacht Südtirols Gesundheitswesen beachtliche Kosten. Heute wurden sie mit 150 bis 230 Millionen Euro im Jahr beziffert. Vor allem diese heute von Gesundheitslandesrat Theiner vorgelegten Zahlen waren es, die die Landesregierung bewogen haben, in Sachen Rauchverbot in öffentlichen Lokalen noch strengere Maßstäbe anzuwenden als die Regierung in Rom. Bekanntlich steht das Land Südtirol vor der Alternative, die staatlichen Bestimmungen zu übernehmen oder selbst gesetzgebend tätig zu werden. Bereits vor einigen Monaten hatte sich die Landesregierung mit dem Thema befasst und eine eigene Lösung angekündigt. Heute einigte man sich nun auf die wesentlichen Inhalte des Gesetzestextes, den die Landesregierung am kommenden Montag als einen der ersten Gesetzentwürfe in dieser neuen Legislaturperiode verabschieden und dem Landtag zur weiteren Behandlung übermitteln wird. Nach den Worten des Landeshauptmannes „wird es so sein, dass es sich für den Großteil der Lizenzinhaber nicht lohnen wird, getrennte Raucherräume einzurichten“. Vorgesehen ist nämlich, dass in jedem Falle der rauchfreie Raum größer sein muss als der Raucherbereich. Wo geraucht wird, muss der vorgesehene Luftaustausch gewährleistet werden. Außerdem sollen dort keine Speisen verabreicht werden dürfen. „Es handelt sich um eine Maßnahme, mit der wir sowohl die Gesundheit der Raucher und Raucherinnen als auch jene der Nichtraucher fördern wollen“, kommentierte der Landeshauptmann die Gesetzesinitiative. Außerdem kündigte er Begleitmaßnahmen zum Rauchverbot an, so sollen Aufklärung und Bewusstseinsbildung verstärkt und der Zugang zum Tabak erschwert werden.
LH IN ROM
Auch über seine Unterredungen in Rom mit Europaminister Rocco Buttiglione und mit dem bevollmächtigten Geschäftsführer des gesamtstaatlichen Eisenbahnnetzes RFI, Mauro Moretti, in der vergangenen Woche hat der Landeshauptmann seine Kolleginnen und Kollegen in der Landesregierung heute unterrichtet. Was die Neuregelung der Sprachzugehörigkeitserklärung und den in Rom zwischen dem Europaminister und Südtirols Landeshauptmann erzielten Kompromiss betrifft, waren sich die Regierungsmitglieder einig, dass es sich „um eine gute Grundlage für die weiteren Verhandlungen“ handle. Nun ist die Regierung in Rom am Zug. Sie muss bis Mitte Oktober der Sechser Kommission einen entsprechenden Vorschlag vorlegen, der dann an dem Ministerrat unterbreitet wird.
EUROPÄISCHER SOZIALFONDS
Auch in diesem Jahr beziehungsweise im Arbeitsjahr 2004/05 kann das Land Südtirol wieder zahlreiche Ziel-3-Projekte umsetzen, die mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Das diesbezügliche Programm wurde heute von der Landesregierung genehmigt. Es umfasst 59 Projekte und ein Investitionsvolumen von über elf Millionen Euro. Das Land steuert insgesamt 1,3 Millionen Euro bei. Das beschlossene Jahresprogramm ist Teil des Sechsjahresprogrammes 2000-2006.
ZUG- UND LOKFÜHRER
Zug- und Lokführer könnten künftig in Südtirol über den Berufsbildungsweg ausgebildet werden. Dafür hat sich die Landesregierung heute grundsätzlich ausgesprochen, da das Berufsbild auch in Südtirol im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung der Bahnlinie Meran-Mals und der Übernahme lokaler Dienstangebote durch das Land gefragt sein dürfte. Bei der Festlegung der Ausbildungsabläufe will das Land mit der Eisenbahngesellschaft zusammenarbeiten.
ARBEITERWOHNHEIME
Bei der Aufnahme in die Arbeiterwohnheime soll – abgesehen von den Zulassungsvoraussetzungen – chronologisch vorgegangen werden: „Wer als Erster angesucht hat, soll auch als Erster einen Platz bekommen“, so der Landeshauptmann. Natürlich sind ein Arbeitsplatz, ein Wohnort in Südtirol und eine Einkommensgrenze Voraussetzung für die Berücksichtigung der Anträge. Die Landesregierung hat sich heute mit dieser Frage befasst, da das vom Land verwirklichte erste Arbeiterwohnheim im Bereich der Meraner Kreuzung mit 150 Wohnplätzen vor der Inbetriebnahme steht. Auch legte sie formell fest, dass es für die Führung des Heimes keiner Lizenz bedarf, sondern nur der Genehmigung des Eigentümers beziehungsweise der Behörde.
SCHOTTER- UND GRUBENPLAN
Nachdem das Verwaltungsgericht die Gültigkeit des Landesplanes für Gruben, Steinbrüche und Torfstiche wegen Verfahrensfehler ausgesetzt hatte, hat die Landesregierung den Plan heute mit wenigen Änderungen erneut verabschiedet. Der Plan liefert eine Gesamtaufnahme der rund 150 Steinbrüche und Gruben Südtirols sowie der darin abgebauten Materialien. Darüber hinaus sieht der Plan einen mehrjährigen programmierten Abbau vor und zielt im Sinne des Landschaftsschutzes auf eine möglichst sanfte Entwicklung ab. Als einer der wenigen Änderungen nannte der Landeshauptmann die Eintragung einer Abbaufläche im Riggertal bei Neustift in der Gemeinde Vahrn. Dort soll auf einer 15 Hektar großen Fläche Material bis zu zehn Metern Tiefe abgetragen werden. Auf diese Weise will man die Fläche auf ihre künftige Aufgabe vorbereiten: Dort soll nämlich das Aushubmaterial des Brenner-Basistunnels abgelagert werden: Allerdings sollen zusätzlich zu den vorher ausgehobenen zehn Metern Tiefe sieben weitere Meter an Höhe hinzukommen.
KOLLLEKTIVVERTRAG FÜR ÄRZTE
Der bereichsübergreifende und Bereichskollektivvertrag für das ärztliche und tierärztliche Personal des Landesgesundheitsdienstes ist unterschriftsreif. Die Landesregierung hat die entsprechenden Dokumente genehmigt und das notwendige Geld zur Verfügung gestellt. Dies sind 1,21 Millionen Euro für das Jahr 2003 und 2,39 Millionen Euro jährlich ab dem Jahr 2004. Die öffentliche Verhandlungsdelegation und die Gewerkschaften hatten Ende Mai eine Einigung über die Vertragserneuerung für den Zeitraum 2001-04 erzielt. Diese sieht vor allem Änderungen bei den Arbeitszeiten, den Wachdiensten und den Überstunden sowie die Anwendung von Garantieklauseln und die Anhebung des Fonds zum Inflationsausgleich vor.
ARBEITSVERTRAG FÜR GRUNDBUCH- UND KATASTERPERSONAL
Seit Februar stehen die rund 300 Beschäftigten der Grundbuch- und Katasterämter in Südtirol im Landesdienst. Nun steht ihre endgültige Einstufung als Landesbedienstete bevor. Die Landesregierung hat heute für die Unterzeichnung des entsprechenden Arbeitsvertrages grünes Licht gegeben, „auch wenn nicht alle, doch aber die Mehrheit der Gewerkschaften mit dem Regelwerk einverstanden sind“, meinte dazu der Landeshauptmann. Oberstes Ziel bei der Übernahme der ehemaligen Regionalbediensteten in den Landesdienst sei es, die Gleichbehandlung zu gewährleisten.
jw