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LR Berger schaut sich Hagelschäden im Etschtal an

LPA – Auf einer Fläche von rund tausend Hektar ist das Obst im Etschtal durch den gestrigen Hagelschlag in Mitleidenschaft gezogen worden. Der Landesrat für Landwirtschaft, Hans Berger, hat sich heute Nachmittag im Gebiet von Gargazon, Niederlana und Völlan ein Bild über die entstandenen Schäden gemacht. Im betroffenen Gebiet ist 30 bis 90 Prozent der Tafelware beschädigt. Die öffentliche Hand werde im Rahmen ihrer Möglichkeiten helfen, sagte Landesrat Berger.

Landesrat Berger mit Bauernvertretern und Mitarbeitern des Beratungsringes beim Lokalaugenschein in Gargazon.
Beim Ortsaugenschein mit Bauernvertretern aus Lana und Gargazon sowie Mitarbeitern des Beratungsringes für Obst- und Weinbau hat Berger das vom Hagelschlag betroffene Gebiet im Etschtal besichtigt.

Für die Landwirte ergebe sich eine immer schwierigere Situation, so Berger, weil in den vergangenen Jahren immer mehr Gebiete vom Hagel betroffen waren, die sonst von diesem Wetterphänomen verschont geblieben seien. Deshalb könnten sich die Bauern kaum gegen die Ausfälle absichern.

Die Schäden an den Äpfeln, vor allem in den Gemeinden Lana und Gargazon, sind beträchtlich. Die vorläufigen Schätzungen sprechen von 30 bis 90 Prozent Ernteverlust. In einige Anlagen hat der orkanartige Wind alle Bäume umgerissen. Der Einkommensverlust für die Bauern wird durch die schon erfolgten aufwändigen Arbeiten, wie etwa dem händischen Ausdünnen, noch erhöht. Zum Großteil dürften im betroffenen Gebiet mit den zu erwartenden Erlösen die Produktionskosten nicht zu decken sein.

Um die geschädigten Landwirte unterstützen zu können, seien zuallererst die Schäden genau zu erheben. Diese müssten dann bei den zuständigen Stellen in Rom und Brüssel behördlich gemeldet werden. Nach der Ernte wird der effektive Ausfall berechnet, führte Berger aus. Die Richtlinien der EU sehen vor, dass Genossenschaften erst bei einer Ernteeinbuße von 40 Prozent einen Zuschuss von der öffentlichen Hand beanspruchen dürfen. Erst wenn dies festgestellt worden ist, könne die Landesregierung Beiträge auszahlen, so Berger.

ohn

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