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Interreg-III-A-Begleitausschuss tagte in Kärnten
LPA - Zu seiner vierten Sitzung ist vor kurzem in St. Veit an der Glan in Kärnten der Begleitausschusses der Gemeinschaftsinitiative Interreg III A Italien-Österreich 2000-2006 zusammengetroffen. Es war die letzte Sitzung unter dem Vorsitz des Landes Kärnten, das die Federführung nun an das Land Südtirol abtritt.
Beim Treffen in St. Veit an der Glan wurden Änderungen des Einheitlichen Programmplanungsdokuments (EPPD) inklusive der Finanztabelle beschlossen. Der von der Verwaltung vorgelegte jährliche Durchführungsbericht für 2003 wurde genehmigt. Die Partner einigten sich darauf, im Rahmen des nächsten Lenkungsausschusses das Thema Öffentlichkeitsarbeit eingehend zu behandeln.Dem Begleitausschuss wurde auch über die Arbeit des Lenkungsausschusses berichtet. Im laufenden Jahr 2004 haben sich die Partnerregionen im Lenkungsausschuss bereits einmal getroffen: Ende Februar wurde in Feistritz gemeinsam die Projektauswahl vorgenommen. Dabei wurde auch Bilanz gezogen: In den Jahren 2000 bis 2003 genehmigten die Lenkungsausschüsse 145 Interreg-Projekte. Insgesamt 42,6 Millionen Euro wurden zugewiesen; dies sind 65,1 Prozent der für das Programm zur Verfügung stehenden öffentlichen Finanzmittel. Die gesamten öffentlichen Mittel belaufen sich auf ca. 65,4 Millionen Euro. Die von Seiten der Begünstigten bereits getätigten Ausgaben betragen 10,1 Millionen Euro.
Das Web-gestützte Monitoring-Programm war ein weiterer Punkt, der im Rahmen der jüngsten Sitzung des Interreg-III-A-Begleitausschusses zur Sprache kam. Bericht erstattet wurde über Funktion und Erfahrungen mit dem Programm, das allen Partnern zur Verfügung steht.
Über die europäische Gemeinschaftsinitiative Interreg werden mit Mitteln des EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) Vorhaben grenzüberschreitender, transnationaler und interregionaler Zusammenarbeit finanziert. Dabei muss es sich um Vorhaben handeln, die darauf ausgerichtet sind, eine harmonische, ausgewogene und dauerhafte Entwicklung des gesamten Gemeinschaftsgebietes zu fördern.
Die Zusammenarbeit zwischen Italien und Österreich im Rahmen von Interreg hat bereits Tradition: Beim gegenwärtigen Programm handelt es sich um die dritte „Auflage“. Die zwei vorangegangenen Programmperioden erstreckten sich von 1991 bis 1993, als Österreich noch nicht Mitglied der Europäischen Union war, und von 1994 bis 1999. Im Laufe dieser Zeit haben sich die Beziehungen und die Zusammenarbeit verstärkt und die gemeinsame Arbeit unter Berücksichtigung der gemeinsamen EU-Vorschriften gefestigt.
Kooperationspartner sind die sechs italienischen und österreichischen Partnerregionen im Alpenraum: das Land Südtirol, die Region Veneto, die Autonome Region Friaul Julisch Venetien sowie die österreichischen Bundesländer Kärnten, Salzburg und Tirol. Im Begleitausschuss sind aber auch die Europäische Kommission, die beiden Mitgliedstaaten Italien und Österreich, die Wirtschafts- und Sozialpartner, die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) die Vertreter für die Chancengleichheit, die Verwaltungsbehörde und die Zahlstelle vertreten, um die Entwicklung der Kooperationsprojekte zu überwachen und zu bewerten.
Da Südtirol nun den turnusmäßigen Vorsitz übernimmt, wird der Begleitausschuss 2005 in Südtirol zusammenkommen, um die weitere Entwicklung des Programms auf der bereits bestehenden guten Basis durchzuführen.
jw