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Freiwilliger Zivildienst: Bis Landesgesetz verabschiedet ist, gilt staatliche Regelung
LPA – Die Ankündigung der Landesregierung, den freiwilligen Zivildienst für alle anzubieten, hat großen Anklang bei der Bevölkerung gefunden. Erwachsene jeden Alters haben sich bereits beim Referat für Zivildienst des Landes gemeldet. Die Landesverwaltung stellt klar, dass die Landesregierung am Montag erst den Gesetzesentwurf verabschiedet hat und der Zivildienst für alle Bürger über 18 Jahren erst möglich sein wird, wenn das Gesetz vom Landtag verabschiedet worden ist. Im Herbst wird es voraussichtlich soweit sein. Zudem weist das Land darauf hin, dass der Lohn von 433 Euro nur Zivildienern bis zum Alter von 28 Jahren zusteht.
Die Landesregierung hat auf ihrer Sitzung vom vergangenen Montag beschlossen, den freiwilligen Zivildienst allen erwachsenen Bürger zugänglich zu machen. Der Gesetzesentwurf sieht für die Zivis von 18 bis 28 Jahren eine Entlohnung von 433,8 Euro und eine Zweisprachigkeitszulage zu; natürlich nur, wenn sie im Besitz des diesbezüglichen Nachweises sind. Die 18 bis 28 Jahre alten Zivildiener sollen sich für sechs bis zwölf Monate, alle älteren für acht bis 24 Monate für den Dienst am Nächsten verpflichten können.Mit der Abschaffung der Wehrpflicht und damit auch des obligatorischen Zivildienstes stehen viele soziale Einrichtungen vor einem Problem. Sie haben bisher auf die Hilfe der Zivildiener gebaut und müssen sich nun anderweitig organisieren. Allein 482 Zivis sind in Südtirol im Einsatz. 2001 wurde das Staatsgesetz Nr. 64 verabschiedet, das den freiwilligen Zivildienst einführt. Dieses Gesetz sieht vor, dass Männer und Frauen im Alter von 18 bis 26 Jahren bei einer Entlohnung von 433 Euro den Zivildienst freiwillig ableisten können. Bis zur Verabschiedung des Landesgesetzes gilt auch in Südtirol die Staatsnorm.
So lange der Landtag die von der Landesregierung verabschiedete Regelung nicht verabschiedet, dürfen Personen, die älter als 26 Jahre sind, auch in Südtirol nicht den freiwilligen Zivildienst leisten. Zudem halten die maßgeblichen Stellen fest, dass der Lohn von 433 Euro künftig nur den Zivis zusteht, die zwischen 18 und 28 Jahre alt sind. Alle anderen haben kein Anrecht darauf und bekommen eine Aufwandsentschädigung ausbezahlt.
Die zuständigen Stellen werden die Bürger auf dem Laufenden halten. Es wird rechtzeitig mitgeteilt werden, wann die Landesregelung in Kraft tritt.
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