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Pachtzinse für Obst- und Weinbau unverändert

LPA - Die Pachtzinse für Obst- und Weinbauflächen bleiben unverändert. Die Landesfachkommission für die Festsetzung der angemessenen Pachtzinse in der Landwirtschaft hat im Verlauf ihrer jüngsten Sitzung beschlossen, dass die geltenden Beträge auch im Landwirtschaftsjahr 2003/04 wirksam bleiben. Eine 40prozentige Pachtzinsminderung wurde allerdings für die Gemeinden beziehungsweise Obstbaugebiete beschlossen, die 2003 durch Unwetterschäden einen Ernteausfall von mindestens 30 Prozent verzeichnet haben.

(LPA) - Im Obst- und Weinbau sind auch im laufenden Landwirtschaftsjahr 2003/04 die seit vergangenem Jahr geltenden Pachtzinse anzuwenden. Das hat die zuständige Landeskommission im Verlauf ihrer jüngsten Sitzung nach Anhörung von Fachleuten und Begutachtung der ISTAT-Daten beschlossen. Im vergangenen Jahr waren die Beträge um zehn Prozent angehoben worden. Die wiederbestätigten Pachtzinse gelten für das Landwirtschaftsjahr 2003/04 also bis November 2004.

Für die hagelgeschädigten Gebiete beschloss die Kommission eine vierzigprozentige Minderung der Pachtzinse. Diese Reduzierung gilt für die von der Landesregierung mit Beschluss (Nr. 3686/03) abgegrenzten Zonen. Die Tabelle der wieder bestätigten Pachtzinse (siehe Anlage) wird nun im Amtsblatt der Region veröffentlicht.

Der Landesfachkommission für die Festsetzung der angemessenen Pachtzinse in der Landwirtschaft gehören Vertreter der Grundeigentümer, der Pächter, ein Agrarsachverständiger, ein Vertreter des Amtes für Liegenschaften der Gemeinde Bozen an. Den Vorsitz führt der Leiter der Landesabteilung Landwirtschaft, Albert Wurzer.

jw

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