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Überprüfungen zur endgültigen Akkreditierung von ESF-Projekten ab Juni

LPA - Um die endgültige Akkreditierung für ESF-Projekte zu erlangen, muss zuvor eine Überprüfung vor Ort vorgenommen werden. Die Ansuchen für die Überprüfungen, die ab Juni laufen, müssen bis spätestens Freitag dieser Woche, den 28. Mai, an die ESF-Dienststelle des Landes gerichtet werden.

Bei den Überprüfungen für die endgültige Akkreditierung wird kontrolliert, ob die eingereichten Projekte die im ESF-Leitfaden angeführten Kriterien erfüllen. Die endgültige Akkreditierung ist Voraussetzung zur Teilnahme an der ESF-Ausschreibung für den Zeitraum 2005/2006. Aus- und Weiterbildungsprojekte, die an die eigenen Mitarbeiter gerichtet sind, können an dieser Ausschreibung nicht teilnehmen. Das Ansuchen für die Überprüfung zur endgültigen Akkreditierung kann über die Webseite der ESF-Dienststelle unter www.provinz.bz.it/esf - Stichwort "Akkreditierung" - eingereicht werden. Der Termin für die Überprüfung vor Ort wird mit dem jeweiligen Prüfbeauftragten vereinbart.

Abgabetermin für die Ansuchen um Überprüfung zur endgültigen Akkreditierung ist für die Projekte, die im Juni überprüft werden sollen, der Freitag dieser Woche, 28. Mai 2004. Wer sein Projekt ab Juli überprüfen lassen will, kann den Antrag bis Freitag, 15. Juni, einreichen. Der Antrag muss an die ESF-Dienststelle, in der Gerbergasse 69 in Bozen, sowie an die E-Mail-Adresse fse-accredit-esf@provinz.bz.it geschickt werden. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der ESF-Dienststelle unter den Rufnummern 0471 413126, 0471 413140 oder 0471 413191 zur Verfügung.

bch

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