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LR Frick: „Nachtragshaushalt der Investitionsausgaben“

LPA - Mehr Gelder für Investitionsausgaben sieht der Nachtragshaushalt 2004 vor, den die Landesregierung heute formell genehmigt hat. Demnach sind rund 70 Prozent des 294,7 Millionen Euro hohen Nachtragshaushaltes für Investitionsausgaben bestimmt. „Damit ist uns gelungen, die Investitionsausgaben massiv zu erhöhen“, so Finanzlandesrat Werner Frick.

„Während die Investitionsausgaben im Nachtragshaushalt vom Vorjahr lediglich 56 Prozent ausmachten, haben wir durch die Aufstockung der Mittel nun etwas mehr Spielraum“, erklärt Landesrat Frick. Die zusätzlichen finanziellen Mittel für Investitionsausgaben konnten durch den Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.
„Allerdings machen im berichtigten Haushalt die laufenden Ausgaben mit 56 Prozent immer noch den Löwenanteil aus“, so der Finanzlandesrat. Frick hatte bereits bei der Vorstellung seines ersten Landeshaushaltes die steigenden laufenden Ausgaben und die damit einhergehenden sinkenden finanziellen Mittel für Investitionsausgaben mit einiger Besorgnis kommentiert.
Der Nachtragshaushalt stellt der Verwaltung somit finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 294,7 Millionen Euro zur Verfügung, davon 210,6 Millionen Euro für Investitionsausgaben. Wie Landesrat Frick erläutert, waren bei der Erstellung des Anfangshaushaltes 2004 die endgültigen Daten des Abschlusses des vorhergehenden Haushaltsjahres 2003 und somit des entsprechenden Verwaltungsüberschusses noch nicht verfügbar. Auch im Bereich der Steuern und der Zuweisungen des Staates konnten einige Mehreinnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden. Mit dem Nachtragshaushalt könne man den eigentlichen Haushalt dem geänderten Gebarungsbedarf anpassen, so Frick.
Auch genehmigte die Landesregierung das Finanzgesetz zum Nachtragshaushalt. Dabei konnte erreicht werden, dass nur dringliche Artikel im Finanzgesetz enthalten sind. Dies entspricht den Bemühungen von Finanzlandesrat Werner Frick, keine Reformgesetze im Finanzgesetz zu regeln. So wird beispielsweise mit dem Finanzgesetz der dringende Bedarf an Tagesstätten für Kinder genehmigt.

SAN

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