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Milkon-Untersuchung: Handelskammer-Gutachten bestätigt Standpunkt des Landes

LPA - Listungsgebühren dienen der Verkaufsförderung und zählen insbesondere bei Lebensmitteln zu den gängigen Marketingmaßnahmen. Dies geht aus einem aktuellen Gutachten der Handelskammer Bozen hervor, das Wirtschaftslandesrat Werner Frick heute der Milkon-Untersuchungskommission übermittelt hat. Damit wird der Standpunkt des Landesrates bestätigt.

„Das Gutachten beweist, dass wir bei der Vergabe der Werbekostenzuschüsse über das Landesressort für Handel an die Milkon rechtens gehandelt haben. Der Vorwurf einiger Mitglieder der Untersuchungskommission, es sei bezüglich Listungsgelder zu Unregelmäßigkeiten gekommen, ist haltlos“, betont Frick. „Aus dem Dokument geht nämlich klar hervor, dass im organisierten Lebensmittel-Einzelhandel die wichtigste Form der Kundenwerbung die Präsentation der Produkte im Regal und die damit zusammen hängende Verkaufsförderung ist. Mittels einer so genannten Listungsgebühr kann die Ware durch Sonderplatzierungen in den Regalen hervorgehoben werden“, erklärt Frick. Gerade bei der Einführung eines neuen Produktes sei dieses „Eintrittsgeld“ von großer Bedeutung. Produkte, die dann hohe Umsätze erzielen, könnten nach einer Einführungsphase ohne Listungsgebühren weitergeführt werden, so Landesrat Frick.

„Insbesondere bei ernährungswirtschaftlichen Frische-Produkten gestaltet der Handel das Angebot und der Konsument trifft seine Kaufentscheidung erst am Ort des Verkaufes“, so der Wortlaut im Gutachten. Dieses basiert auf den „Gemeinschaftsleitlinien der Europäischen Union zur Beihilfe der staatlichen Werbung“: Demnach gilt als Werbung jegliche Aktion, die darauf ausgerichtet ist, die Verbraucher zum Kauf eines bestimmten Erzeugnisses anzuregen. „Jede Werbung am Verkaufsort zählt somit ausdrücklich dazu“, unterstreicht Frick.

bch

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