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Finanzielle Zuwendungen für Invaliden, Blinde und Taubstumme angehoben

LPA - Die Beträge der finanziellen Zuwendungen für Invaliden, Blinde und Taubstumme sowie die vorgesehenen Einkommensgrenzen sind vor kurzem von der Landesregierung angehoben worden. Das teilt das Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden mit.

Die Beträge für verschiedene finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Vollinvaliden, Vollblinde und Taubstumme sowie die Einkommensgrenze für die Invalidenrente sind von der Landesregierung vor kurzem neu festgelegt worden. Die neuen Beträge werden rückwirkend ab Jahresbeginn angewandt.

Im Sinne des jüngsten Beschlusses der Landesregierung (Nr. 1358 vom 26. April 2004) beträgt das Begleitgeld für Vollinvaliden und Vollblinde nun 436,77 Euro (bisher 431,19 €), das Begleitgeld für Vollblinde 649,15 Euro (bisher 633,68 €), die Sonderzulage für Teilblinde 157,69 Euro und die Kommunikationszulage für Taubstumme Euro 220,18 Euro (bisher 217,66 €).

Das Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden, das die finanziellen Leistungen zugunsten der in Südtirol ansässigen Zivilinvaliden, Zivilblinde und Taubstumme verwaltet (L.G. 46/78), teilt mit, dass eventuell zustehende Erhöhungen für die vergangenen Monate gemeinsam mit der Monatsrate im Juni ausbezahlt werden.

Ende April hat die Landesregierung außerdem die Einkommensgrenze neu festgelegt: Für die Renten für Vollinvaliden, Voll- und Teilblinde sowie Taubstumme gilt eine Einkommensgrenze von 13.430,78 Euro; die Einkommensgrenze für die Teilinvalidenrente beträgt 3.942,25 Euro.

Weitere Informationen erteilt das Amt für Menschen mit Behinderung in Bozen, Freiheitsstraße 23, Tel. 0471 411720.

jw

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