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Bienengefährdende Pflanzenschutzmittel ab Wochenende teilweise wieder erlaubt

LPA - Am kommenden Wochenende wird das Verbot zur Ausbringung von bienengefährdenden Pflanzenschutzmitteln auch für Obstanlagen zwischen 500 und 750 Metern Meereshöhe schrittweise aufgehoben. Dies teilt das Landesamt für Obst- und Weinbau mit.

In allen Obstanlagen im Eisacktal sowie im Etschtal von der Töll bis Salurn, die zwischen 500 und 750 Metern Meereshöhe liegen, ist das Ausbringen von bienengefährdenden Pflanzenschutzmitteln ab Samstag, 8. Mai, wieder erlaubt. Auf Vorschlag des Südtiroler Beratungsringes für Obst- und Weinbau ist das entsprechende Verbot nämlich ab Freitag, 7. Mai, um 24 Uhr außer Kraft.

Alle Obstbauern, die Anlagen in der selben Meereshöhe im Vinschgau ab der Töll besitzen, müssen sich zwei Tage länger gedulden: Das Verbot wird hier am Sonntag, 9. Mai, um 24 Uhr, aufgehoben. Ab Montag, 10. Mai, dürfen die Pflanzenschutzmittel also wieder verwendet werden. Blühende Bäume in den genannten Gebieten dürfen auch weiterhin nicht mit bienengefährdenden Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. In höher gelegenen Obstbauanlagen bleibt das Verbot bis auf Widerruf aufrecht.

bch

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