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Impfungen: Gesundheitsassessorat stellt klar
LPA - Die Organisation und Durchführung von Impfungen gehören in den Zuständigkeitsbereich der Hygieniker und der Hygieneärzte in den Sprengeln (Amtsärzte), wofür sie u.a. auch bezahlt werden. Dies stellt der Direktor des Landesamtes für Gesundheitssprengel, Alfred König, zu den Polemiken im Zusammenhang mit dem Entzug der Ermächtigungen zur Durchführung von Impfungen an zwei Basiskinderärzte des Sprengels Unterland fest.
Der Sanitätsbetrieb Bozen hat im Jahr 2001 zwei Basiskinderärzte des Sprengels Unterland bis auf Widerruf ermächtigt, die eigenen eingeschriebenen Kinder zu impfen. Laut Vertrag der Basiskinderärzte hat der Sanitätsbetrieb die Möglichkeit, bei Bedarf Kinderärzte mit der Durchführung der Impfungen zu beauftragen. Es hat sich dabei um eine experimentelle Maßnahme gehandelt, die für den Sanitätsbetrieb u.a. auch Mehrausgaben mit sich gebracht hat.Der Sanitätsbetrieb hat nun die Entscheidung getroffen, die beiden Ermächtigungen zur Durchführung von Impfsitzungen zu widerrufen. Dies um nicht doppelgleisig zu fahren, da die Amtsärzte bereits für die Durchführung der Impfungen bezahlt werden und den Basiskinderärzten 19,67 Euro pro Impfsitzung vergütet werden müssen.
Anläßlich eines heutigen Treffens zwischen Vertretern der Südtiroler Vereinigung für die Fortbildung der Basiskinderärzte, der Landesgewerkschaft der Basiskinderärzte, des Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit des Sanitätsbetriebes Bozen, sowie des Landesassessorates für Gesundheitsweses wurde die Entscheidung des Sanitätsbetriebes Bozen, die Ermächtigungen zur Durchführung von Impfungen zu widerrufen, im Grundsatz akzeptiert.
Folglich sind derzeit im Einzugsgebiet des Sanitätsbetriebes Bozen ausschließlich die Amtsärzte und die Mitarbeiter des Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit für die Durchführung der Impfungen zuständig, stellt Amtsdirektor König in einer Klarstellung fest. Im Falle der Kinderärzte Dr. Dora Bertagnolli und Dr. Alfons Haller heißt das, dass der Widerruf der Impfermächtigung aufrecht bleibt und somit die zuständigen Amtsärzte der Gemeinden die Impfungen durchführen.
Es gehört auf jeden Fall zum Aufgabenbereich der Basiskinderärzte, unabhängig ob sie die Impfungen durchführen oder nicht, die Impfvorgespräche und die erforderlichen Untersuchungen an den Kindern durchzuführen. Der Amtsarzt muss sich natürlich vor der Durchführung der Impfung über den Gesundheitszustand des Kindes informieren.
Es wurden Treffen zwischen Gesundheitsassessorat, den Vertretern der Basiskinderärze und den Verantwortlichen der Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit der Sanitätsbetriebe vereinbart, um optimale Lösungen zu finden, die die höchstmögliche Durchimpfungsrate garantieren können, heißt es in der Erklärung des Gesundheitsassessorates abschießend.
VFcl