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Grünes Licht für Neuabgrenzung des Stilfserjoch-Nationalparks

Ein wichtiger Schritt hin zur Neuabgrenzung des Nationalparks Stilfserjoch wurde heute in Rom gesetzt. Im Beisein von Landesrat Hans Berger hat die Konferenz von Staat, Regionen und Gemeinden grünes Licht für die Neuabgrenzung gegeben, sodass das zuständige Ministerium nun das entsprechende Dekret innerhalb der nächsten Tage vorlegen kann. Konkret geht es um die Ausgrenzung der Vinschger Talsohle (rund 2600 ha) aus dem Gebiet des Nationalparks, ein Vorhaben, das die Landesregierung bereits vor nunmehr elf Jahren in die Wege geleitet und der Landeshauptmann vorangetrieben hat.

Neben dem Nationalpark-Thema standen heute auch zwei wichtige landwirtschaftliche Entscheidungen auf dem Programm: Zum einen ging es dabei um die Ausstattung des staatlichen Fonds für die Behebung von Unwetterschäden. „Gerade nach einem so extremen Jahr wie dem Vorjahr wäre eine Aufstockung des staatlichen Solidaritätsfonds dringend notwendig“, so Landesrat Berger. Unwetter, Trockenheit und Frost haben auf gesamtstaatlicher Ebene enorme Schäden zur Folge gehabt. Die staatliche Hilfe beläuft sich dabei auf lediglich rund 4,7 Prozent des benötigten Finanzaufwandes. Entsprechend ist das Anliegen der Aufstockung heute von allen Regionen in der Staat-Regionen-Konferenz vorgebracht worden. Der Staat behält sich nun vor, diese Forderung vom Finanzministerium prüfen zu lassen.

Schließlich stand die Entscheidung darüber an, wie die Auszahlung der von der EU-Agrarreform vorgesehenen Milchprämie in der Praxis vonstatten gehen soll. „Die heutige Entscheidung lässt zeitlich leider wenig Spielraum“, so Berger. Obwohl die Details von Seiten des Staates noch nicht endgültig geklärt worden sind, will man am geplanten Endtermin festhalten: „Bis zum 17. Mai müssen die entsprechenden Prämiengesuche abgegeben werden“, so der Landesrat, der darauf hinweist, dass die Prämienkampagne gemeinsam von der Abteilung Landwirtschaft und vom Bauernbund durchgezogen wird. Rund 6500 Südtiroler Milchbauern kommt so eine Augleichszahlung von maximal 11,3 €/Tonne produzierter Milch zu.

bch

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