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Zuschuss auf die freiwillige Rentenversicherung - Einreichetermin 30. April

LPA - Hausfrauen, die ihre Rentenversicherung freiwillig für die Erreichung des Mindest-Beitragsalters weiterzahlen, um die Alters- oder Dienstaltersrente zu beziehen, können innerhalb 30. April den Zuschuss der Region beantragen. Dies teilt das Landesamt für Ergänzungsvorsorge mit.

Der Zuschuss beträgt 1.187,68 Euro, falls im Jahr 2003 in die eigene Rentenkasse Rentenversicherungsbeiträge von mindestens 2.375,36 Euro eingezahlt wurden. Andernfalls fällt der Zuschuss im Verhältnis geringer aus.

Weitere Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses sind die Ansässigkeit seit drei Jahren in einer Gemeinde der Region, die Führung des eigenen Haushalts mit Betreuung eigener Kinder oder anderer pflegebedürftiger Familienangehöriger, keine laufende Sozialversicherung sowie die Volljährigkeit. Weitere Auskünfte erteilt das Landesamt für Ergänzunsvorsorge unter der grünen Nummer 800-018796 und das jeweilige Patronat. Zusätzliche Informationen sind im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/vorsorge zu finden.

bch

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