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Schätzungskommission bestätigt landwirtschaftliche Werte des Vorjahres

LPA - Die Mindest- und Höchstwerte, die in diesem Jahr bei Schätzungen landwirtschaftlicher Grundstücke angewandt werden, bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Das hat die Schätzungskommission des Landes bei ihrer jüngsten Sitzung festgelegt. Die von der Kommission bestätigten landwirtschaftlichen Werte wurden bereits im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Außerdem können sie im Bürgernetz abgerufen werden.

Die Landesschätzungskommission legt jährlich die landwirtschaftlichen Mindest- und Höchstwerte fest. Es handelt sich dabei um Werte, die bei der Schätzung zu enteignender Flächen angewendet werden, die nicht für eine Verbauung geeignet sind: Flächen für den Bau von Straßen, Kläranlagen, hydraulische Bauten.
Für das Jahr 2004 hat die Kommission unter dem Vorsitz des Direktors des Schätzamtes, Alberto Kaswalder, nach sorgfältiger Überprüfung des Liegenschaftenmarktes keine wesentlichen Änderungen der Grundstückpreise erhoben. "Die für einzelne Grundstücke in guten Weinlagen erzielten Preise, rechtfertigen nicht eine allgemeine Erhöhung der Werte für die Kulturart Weinbau", heißt es im Kommissionsprotokoll. Da keine Voraussetzungen für eine Angleichung der Werte erhoben worden seien, wurden die geltenden landwirtschaftlichen Werte für alle Kulturarten bestätigt.
Die landwirtschaftlichen Werte sind im Beiblatt Nr. 1 zum Amtsblatt der Region Nr. 9/I-II vom 02.03.2004 veröffentlicht. Im Bürgernetz sind sie unter www.provinz.bz.it/vermoegensverwaltung/0601/richtwerte.htm.

jw

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