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Beschlüsse der Landesregierung vom 13. April 2004

LPA - Mit der Familienförderung, der Neuordnung der Südtiroler Krankenhäuser und den Kriterien für die Stellenvergabe in den Kindergärten hat sich die Landesregierung am heutigen Dienstag unter anderem befasst. Neu ernannt wurden zudem zwei Abteilungsdirektoren der Landesverwaltung.

Durnwalder berichtet über Sitzung der Regionalregierung

Am Beginn der heutigen Sitzung hat Landeshauptmann Durnwalder den übrigen Mitgliedern der Landesregierung über den Verlauf der Sitzung der Regionalregierung vom vergangenen Donnerstag Bericht erstattet. "Wir sind uns einig, dass sowohl in Bezug auf das Gemeindegesetz als auch auf die Familienförderung die beiden Länder und die Region ihre Programme aufeinander abstimmen müssen", betonte Durnwalder bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung. Die Regionalregierung habe sich bereit erklärt, die jährlichen Gelder für die Familienförderung künftig auf 100 Millionen Euro zu verdoppeln. Auch das Land plane, in Zukunft mehr Geld für die Familien zur Verfügung zu stellen. Ansonsten habe die Landesregierung ihre Zustimmung für die Fortsetzung der Verhandlungen in der Regionalregierung gegeben, erklärte der Landeshauptmann.

Grünes Licht für regionale Rückversicherungsgesellschaft

Einverstanden hat sich die Landesregierung am heutigen Dienstag auch mit den Plänen der Regionalregierung zur Gründung einer Rückversicherungsgesellschaft für die Garantiegenossenschaften erklärt. Eine staatliche Regelung sieht vor, dass bei Garantiegenossenschaften mit weniger als 5000 Mitgliedern und 300 Millionen Euro eine Rückversicherungsgesellschaft eingerichtet werden muss. Geschieht dies nicht, so muss ein Betrag in der Höhe von 0,5 Prozent des Jahresumsatzes als Garantieleistung an das zuständige Ministerium bezahlt werden. "Wir haben in Südtirol drei solche Garantiegenossenschaften und müssten insgesamt jährlich 240.000 Euro an das Ministerium zahlen. Um dies zu vermeiden, haben wir uns in der Regionalregierung darauf geeinigt, eine regionale Rückversicherungsgesellschaft zu gründen", erklärte Landeshauptmann Durnwalder.

Neue Ämterordnung unter Dach und Fach

Nachdem der Landtag Anfang April mit dem Finanzgesetz auch die neue Ämterordnung genehmigt hat, musste die Landesregierung heute noch einige Details klären. "Nach der Verteilung der Zuständigkeiten in der neuen Landesregierung haben sich einige Änderungen in der Ämterordnung ergeben. Nachdem das Finanzgesetz in wenigen Tagen in Kraft wird, haben wir heute die letzten Details zur Neuordnung der Ämter geklärt", erklärte Durnwalder.

Sportoberschule ab Herbst auch im Gymnasium "Toniolo"

Im italienischsprachigen Gymnasium "G. Toniolo" in der Fagenstraße in Bozen kann ab kommendem Herbst auch eine sportliche Fachrichtung angeboten werden. Die Landesregierung hat heute ihre Zustimmung dazu gegeben und ein entsprechendes Abkommen mit der Genossenschaft "Dialoga", welche die Schule leitet, genehmigt. Bisher gab es in Südtirol zwei Sportoberschulen mit deutscher Unterrichtssprache in Mals und Sterzing. "Damit haben nun auch die italienischsprachigen Schüler die Möglichkeit, eine Sportoberschule in ihrer Muttersprache zu besuchen", erklärte Durnwalder.

Drei neue Berufsbilder genehmigt

Drei neue Berufsbilder im Handwerk hat die Landesregierung am heutigen Dienstag eingerichtet. Es sind dies die Berufsbilder "KommunikationstechnikerIn", "WarentransporteurIn" und BlechblasinstrumentenerzeugerIn".

Bozen bekommt neues Arbeiterwohnheim

Der Errichtung eines Arbeiterwohnheimes mit 150 Plätzen im Bereich der Meraner Kreuzung in der Gemeinde Bozen steht nichts mehr im Wege. Die Landesregierung hat heute die notwendige Änderung am Bauleitplan der Gemeinde gutgeheißen. Zuvor hatten die Gemeinde Bozen und die Landesraumordnungskommission positive Gutachten zum Bau des Wohnheimes für Arbeiter abgegeben. Errichtet wird das Wohnheim vom Wohnbauinstitut des Landes.

Diskussion über Familienförderung in vollem Gange

Längere Zeit hat die Landesregierung heute über die künftige Familienförderung diskutiert. Gesprochen wurde dabei vor allem über neue Kinderbetreuungsstätten und den Ausbau der Möglichkeiten für Tagesmütter. "Zurzeit können Tagesmütter nur Kleinkinder bis zu drei Jahren betreuen. Wir überlegen, diese Altersgrenze aufzuheben, sodass eine Betreuung von Kindern bis zu acht Jahren möglich wird", erklärte Durnwalder. Diskutiert hat die Landesregierung auch über eine mögliche Verlängerung der Öffnungszeiten der Kindergärten sowie über die Sommerkindergärten. "Zum Teil wäre eine Verlängerung der Öffnungszeiten mit hohen Kosten verbunden, in anderen Fällen gibt es eher organisatorische Probleme", betonte Durnwalder. Zur Sprache kam schließlich auch die direkte Familienförderung in Form von Kinderzulagen. Solche Maßnahmen müssten auf jeden Fall mit der Region abgesprochen werden, unterstrich der Landeshauptmann. Zu prüfen sei in allen Punkten noch die Finanzierung der geplanten Maßnahmen zur Unterstützung der Familien. Mit dem Thema Familienförderung will sich die Landesregierung auch in den kommenden Wochen intensiv auseinandersetzen. "Wir werden uns in den kommenden Sitzungen jeweils eine Stunde lang voll und ganz diesem Punkt widmen. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Familienförderung noch mit dem Nachtragshaushalt im Juli gesetzlich geregelt werden kann", erklärte Durnwalder.

Keine Schließung von Krankenhäusern geplant

Eingehend hat sich die Landesregierung heute auch mit der Neuordnung der Organisationsstrukturen in den Krankenhäusern beschäftigt. Im Mittelpunkt der Diskussion stand dabei noch einmal das in einigen Medien veröffentliche interne Sitzungsprotokoll der Verantwortlichen des Gesundheitswesens, in dem auch von einer möglichen Schließung einiger kleinerer Krankenhäuser die Rede war. "Es hat auch nach dieser Sitzung Treffen der entsprechenden Arbeitsgruppe gegeben, bei denen diese Möglichkeit bereits wieder verworfen wurde, weil sie nicht umsetzbar ist", betonte Durnwalder. Es könne wohl Änderungen in der Organisationsstruktur in einzelnen Krankenhäusern geben, was mit der geplanten Schaffung von so genannten Kompetenzzentren zusammenhänge. "Wir können jedoch definitv ausschließen, das eines der bestehenden Krankenhäuser geschlossen wird. Außerdem wird die Grundversorgung auch künftig in allen Krankenhäusern gewährleistet", versicherte Durnwalder. Auch sei keineswegs eine Entmachtung der Generaldirektoren vorgesehen, wie dies in verschiedenen Medienberichten dargestellt wurde. "Im Gegenteil: Die Generaldirektoren werden in Zukunft sicher noch mehr Verantwortung haben als bisher, ohne sie ist die Reform im Gesundheitswesen gar nicht möglich", stellte Durnwalder klar.

Zwei neue Abteilungsdirektoren ernannt

Zwei neue Abteilungsdirektoren der Landesverwaltung hat die Landesregierung am heutigen Dienstag ernannt. Albert Plitzner ist künftig Direktor der Landesabteilung für Schulfürsorge und Berufsberatung, bisher übte er dieses Amt als geschäftsführender Direktor aus. Plitzners Platz als Direktor der Landesabteilung für Deutsche Kultur nimmt der frühere Ressortdirektor von Altlandesrat Bruno Hosp, Armin Gatterer, ein. Seine Ernennung zum Abteilungsdirektor hat die Landesregierung ebenfalls heute genehmigt.

Kriterien für Vergabe von Stellen für Kindergartenpersonal genehmigt

Mit den Kriterien für die Stellvergabe in den Kindergärten im kommenden Schuljahr hat sich die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung befasst. "Einige Punkte müssen wir noch mit den Gewerkschaften besprechen, ansonsten haben wir uns heute auf die wichtigsten Kriterien geeinigt. Das wichtigste Kriterium betrifft die Gleichstellung der Studienjahre mit den Arbeitsjahren. "Wir sind auch weiterhin der Meinung, dass die Jahre, welche Bewerberinnen für eine Stelle mit dem Studium an der Universität in Brixen verbracht haben, mit Arbeitsjahren gleichgestellt werden sollen", erklärt Durnwalder. Demnach erhalten Bewerberinnen und Bewerber, die an der Stellenausschreibung Ende April teilnehmen, für ihr Studium drei Jahre und acht Monate Arbeitszeit gutgeschrieben. Drei Kriterien für die Stellenvergabe betreffen die Teilzeitregelung für das Kindergartenpersonal: So können Bedienstete, die mehr als drei Dienstjahre vorweisen können, um eine Teilzeitstelle im Rahmen des Stellenplans des jeweiligen Kindergartens ansuchen. "Direktorinnen und Inspektorinnen können nur um 75 Prozent Teilzeit ansuchen, weil diese Personen unserer Meinung nach so oft wie möglich vor Ort sein sollten und eine Korrdinierungsaufgabe zu erfüllen haben", erklärte Durnwalder. Noch mit den Gewerkschaften besprochen werden muss die Regelung, nach der Bedienstete mit 50 Prozent Teilzeit 20 statt bislang 22 Stunden pro Woche arbeiten müssen.

bch

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