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Bericht über Beschäftigungssituation von Frauen und Männern bis 30. April abgeben

LPA - Bis zum Freitag, 30. April 2004, haben Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten Zeit, um den periodischen Bericht über die innerbetriebliche Beschäftigungssituation von Frauen und Männern zu verfassen. Abzugeben ist der Bericht bei der Gleichstellungsrätin der Landesabteilung für Arbeit in Bozen.

Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten müssen in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die innerbetriebliche Beschäftigungssituation von Männern und Frauen verfassen. Der nächste Bericht ist am Freitag, 30. April 2004, fällig. Bis zu diesem Termin müssen die Betriebe ihren Bericht bei der Gleichstellungsrätin der Landesabteilung für Arbeit, in der Leonardo-da-Vinci-Straße 7 in Bozen, abgeben.

Der Bericht ist diesmal für die Jahre 2002 und 2003 abzufassen, und zwar nach demselben Muster wie die vorangegangenen periodischen Meldungen. In diesem Zusammenhang weist der Direktor der Landesabteilung für Arbeit, Helmuth Sinn, darauf hin, dass säumige Unternehmen mit einer Mahnung und gegebenenfalls auch mit einer Verwaltungsstrafe von rund 150 Euro rechnen müssen.

bch

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