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Umweltprämien und Ausgleichszulage: Gesuche einreichen

LPA - In den kommenden Tagen und Wochen können die Gesuche um den Erhalt von Ausgleichszulage und Agrarumweltprämien eingereicht werden. Wie Landesrat Hans Berger erklärt, wird die gesamte Gesuchsannahme auch heuer wieder über die „Bauernbund Service GmbH“ abgewickelt: „All diejenigen, die bereits im Vorjahr entsprechende Gesuche vorgelegt haben, bekommen ein Schreiben mit einer Einladung zu einem Sprechtag, alle anderen Interessierten sollten beim Bezirksbüro des Bauernbundes um einen Termin anfragen“, so Berger.

Genau genommen können in den kommenden Tagen die jährlichen Bestätigungsgesuche, sowie die Änderungen und neuen Gesuche für die so genannten Agrarumweltprämien und auch die Gesuche für die Ausgleichszulage bei der „Bauernbund Service GmbH“ eingereicht werden. Um eine möglichst reibungslose Abwicklung der Gesuchsannahme zu garantieren, wurde all jenen Bauern, die bereits in den vergangenen Jahren ein Ansuchen vorgelegt haben, in den letzten Tagen die Einladung zum Sprechtag der „Bauernbund Service GmbH“ zugestellt.
„Um unnötige Komplikationen zu vermeiden, ersuche ich alle Gesuchsteller, die Anweisungen genauestens einzuhalten und die Fälligkeitstermine strengstens zu beachten“, erklärt der Landesrat. Er weist außerdem darauf hin, dass die Gesuche ausschließlich bei den Sprechtagen der „Bauernbund Service GmbH“ eingereicht werden können. Deshalb sollten sich Bauern, die erstmals um eine der Prämien ansuchen, einen Termin beim Bezirksbüro des Bauernbundes geben lassen.
Für die Ausgleichszulage muss jedes Jahr ein neues Gesuch eingereicht werden. Zudem werden heuer die vom Antragsteller festgestellte Höhenlage der Milchsammelstelle und die Entfernung von dieser zur Hofstelle aufgenommen.
Neu ist ab dem heurigen Jahr auch, dass die EU auf Betreiben von Landesrat Berger das Grauvieh als vom Aussterben bedrohte Rasse anerkannt hat. Damit können die Züchter erstmals um die entsprechende Prämie (Vorhaben 2, Agrarumweltmaßnahmen) ansuchen.
„Wichtig ist, dass diejenigen, die in den vorigen Jahren ein Gesuch für die Umweltprämien vorgelegt haben, auch heuer wieder ein Bestätigungsgesuch der fünfjährigen Verpflichtung vorlegen“, so Berger. Wird diese Bestätigung nicht eingereicht, kommt dies einer Unterbrechung der eingegangenen Verpflichtung gleich. „Dies hat zur Folge, dass das Gesuch widerrufen und bereits erhaltene Beiträge zurückgezahlt werden müssen“, mahnt Landesrat Berger.
Nähere Informationen zu den Gesuchen für die Agrarumweltmaßnahmen bzw. die Ausgleichszulagen erteilen die Landesabteilungen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Natur und Landschaft sowie die Bezirksbüros der „Bauernbund Service GmbH“.

SAN

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