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Konstitutierende Sitzung der Landesarbeitskommission

LPA - Am Dienstag dieser Woche ist in Bozen zum ersten Mal in der neuen Legislaturperiode die Landesarbeitskommission zu einer Sitzung zusammengetreten. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die zukünftigen Aufgaben der Kommission, die Einrichtung der Unterkommissionen und die Maßnahmen zur Überprüfung der Arbeitsverträge.

Die Landesarbeitskommission bei ihrer ersten Sitzung in der neuen Legislaturperiode.
Neben der zuständigen Landesrätin und Vorsitzenden der Kommission, Luisa Gnecchi, und ihrem Stellvertreter, dem Abteilungsdirektor für Arbeit Helmuth Sinn, besteht die Kommission aus den Direktoren der Landesabteilungen für Berufsbildung, Peter Duregger und Barbara Repetto Visentini, dem geschäftsführenden Direktor der Landesabteilung für Handwerk, Erwin Pardeller, sowie Vertretern verschiedener Wirtschafts- und Sozialverbände.

Nach der Landesregierung ist die Landesarbeitskommission das wichtigste Landesgremium, wenn es um den Bereich Arbeit geht. Nach der Arbeitsreform im Jahr 1998, die in Südtirol nicht vollzogen wurde und in deren Rahmen die regionalen Arbeitskommissionen neu geordnet und dreigeteilt wurden, gab es zahlreiche Diskussionen über den Fortbestand der Landesarbeitskommission. "Auch in dieser Legislaturperiode wird es diese Diskussionen geben. Anlass dafür wird vor allem die Tatsache sein, dass die Sozialdienste keinen eigenen Vertreter mehr stellen", betonte Landesrätin Gnecchi bei der konstituierenden Sitzung der Kommission.

Eingerichtet wurden im Rahmen der ersten Sitzung der Landesarbeitskommission auch die verschiedenen Unterkommissionen - von jener zum Europäischen Sozialfonds ESF über jene für die Berufsbildung bis hin zur Unterkommission zur Reform des Arbeitsmarktes und jener für die Schwarzarbeit. Vorgeschlagen wurde die Einrichtung einer Unterkommission, die sich vor allem mit der Überprüfung der verschiedenen Formen von Arbeitsverträgen beschäftigen soll. Diese Kommission soll künftig die einzige Anlaufstelle zur Kontrolle der Rechtmäßigkeit der verschiedenen Vertragsformen sein. Bevor die Unterkommission eingesetzt werden kann, müssen die Sozialpartner ihre Zustimmung geben.

bch

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