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Gesundheitslandesrat Theiner: "Freiberuf oder gesicherte Zusatzentlohnung für Ärzte"

LPA - Gesundheitslandesrat Richard Theiner hat zu dem von der Gewerkschaft ANAAO unterstützten Rekurs der Krankenhausärzte Stellung genommen. Der Landesrat verteidigt in diesem Zusammenhang den Kollektivvertrag und die begrenzte Möglichkeit freiberuflicher Tätigkeit für Krankenhausärzte.

"Die juridische und wirtschaftliche Behandlung der Ärzteschaft beruht auf einem Kollektivvertrag, der mit den Ärztegewerkschaften verhandelt, von der Mehrheit der Ärztegewerkschaften im März 2003 gutgeheißen und gemeinsam mit den Sanitätsbetrieben unterzeichnet worden ist", das stellt Gesundheitslandesrat Richard Theiner im Zusammenhang mit dem von der Gewerkschaft ANAAO unterstützten Rekurs der Krankenhausärzte klar. Die Rechtmäßigkeit wurde vom Verfassungsrechtler Parodi überprüft und bestätigt.

Der Ärztevertrag vom März 2003 sieht vor, dass die Krankenhausärzte in eingeschränkter Form freiberuflich tätig sein können. Wer darauf verzichtet, verdient zwischen 17.000 und 33.000 Euro brutto im Jahr zusätzlich zum Grundgehalt. Der durchschnittliche Verdienst der Südtiroler Ärzte liegt über jenem ihrer Kollegen in den Nachbarprovinzen, welche die freiberufliche Tätigkeit ausüben. Nach den Worten von Gesundheitslandesrat Theiner bestehen also die beiden Alternativen: „Entweder den Freiberuf wählen oder die gesicherte Zusatzentlohnung!“

Eine Zwei-Klassen-Medizin, wie sie durch die uneingeschränkte Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit in den öffentlichen Krankenhäusern entstehen könnte, könne nicht im Interesse der Südtiroler Bevölkerung sein, so der Landesrat weiter. Die medizinische Versorgung müsse unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Patienten für die gesamte Bevölkerung in angemessener Form gewährleistet sein.

„Wir sehen auch einen Widerspruch zwischen der gewerkschaftlichen Forderung, einerseits die Dienstzeit für die Ärzte zu reduzieren und andererseits die uneingeschränkte freiberufliche Tätigkeit zu verlangen“, erklärt der Gesundheitslandesrat abschließend.

jw

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