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Ausbringung von bienengefährdenden Pflanzenschutzmittel ab Sonntag teilweise verboten

LPA - Ab kommendem Sonntag, den 28. März 2003, ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, welche die Bienenbestände gefährden, für alle Obstbauanlagen bis 750 Metern Meereshöhe verboten. Dies teilt das Landesamt für Obst- und Weinbau in einer Aussendung mit.

Für Obstanlagen oberhalb 750 Metern Meereshöhe gilt das Verbot ab Sonntag, 4. April. Die geltenden Bestimmungen zum Schutz der Bienen während der Obstblüte sehen vor, dass die Ausbringung von Wirkstoffen, welche die Bienen gefährden, verboten ist. Die Landesabteilung für Landwirtschaft hat in diesen Tagen ein Dekret erlassen, das alle Wirkstoffe, die als bienengefährlich eingestuft werden, anführt.

Die Liste der Wirkstoffe ist im Anhang an diese Mitteilung ersichtlich.

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