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Studienbeihilfen für das Gesundheitspersonal

LPA - Für die Grundausbildung, die Fachausbildung und die ständige Weiterbildung der Gesundheitsberufe sowie der Fach- und Hilfskräfte im Gesundheitsbereich werden für das Schuljahr 2003/2004 Studienbeihilfen gewährt. Dies teilt das Amt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals mit.

In den Genuß der Studienbeihilfe können Studenten gelangen, deren Familieneinkommen (nach Abzug der Freibeträge) im Jahre 2002 weniger als 23.500,00 Euro betragen hat. Die Höhe der Studienbeihilfe richtet sich nach dem Einkommen und der jeweiligen Kursdauer.

Formblätter für die Gesuche sind im Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals, Assessorat für Gesundheitswesen, Freiheitsstraße 23, VIII. Stock, Bozen, erhältlich. Als Einreichetermine gelten der 5. April 2004 für jene Kurse, welche im Zeitraum 1. August bis 31. Dezember 2003 begonnen haben, und der 30. April 2004 für jene Kurse, welche im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Juli 2004 beginnen.

Die Formulare und die Kriterien für die Zuweisung können von der folgenden Web-Seite heruntergeladen werden: www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/2305 unter "Beiträge". Für weitere Auskünfte steht das Amt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals zur Verfügung (Frl. Paulato – Tel. 0471/411612 – 411600 – e-mail claudia.paulato@provinz.bz.it).

VFkp

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